Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag – eine Analyse

  

Erstaunlich, aber die Gesundheitsreform wurde so oft verkündet, dass der eigentliche Akt der Reform kaum mehr diskutiert wird.

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   Vielleicht langweilt es, ständig das Gleiche bringen zu müssen. Alternativ denkbar ist, dass es unendlich viele geheime Nebenabsprachen unter „Freunden“ gibt, sodass keine Diskussion nötig ist. Aber vielleicht ist der ganze Bundes-Zielsteuerungsvertrag auch nur nichtssagend.

   Auf den ersten Blick scheint er das nicht zu sein. Der Vertrag zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen enthält, neben der üblichen Selbstbeweihräucherung, neue und gute Managementinstrumente – ein Verdienst der Kassen.

   Wenn man die Ziel- und Maßnahmenkataloge ansieht, dann ist man ob der Klarheit richtig erstaunt. Transparent werden strategische und operative Ziele genannt, Maßnahmen, Messgrößen und Zeitachsen vorgegeben. Aber dann kommt das große ABER.

   Denn realiter sind diese Kapitel nur eine Detaillierung der 15a-Vereinbarung, eine echte Konkretisierung findet man nicht. Ein Beispiel: Die Zahl der Spitalsaufnahmen soll, entsprechend dem strategischen Ziel die Krankenhaushäufigkeiten zu senken, reduziert werden. Und was finden wir dort für eine Zielgröße? Eine Reduktion bis 2016 um 1,1 Prozent (jährlich?)! Das ist nichts. Wenn wir in der Geschwindigkeit vorgehen, dann werden wir 33 Jahre brauchen, bis wir den OECD-Schnitt erreicht haben, der irgendwann ja mal als Ziel angedacht war.

   Konsequenterweise sind die Ziele, den ambulanten Sektor zu stärken nicht besser: 2016 soll es ganze zwei moderne ambulante Versorgungsstrukturen (also vernünftige Gruppenpraxen) pro Bundesland geben – zwei!

   Und was die Stärkung der Hausarztversorgung betrifft, einigt man sich darauf, dass ein Prozent (!) der Bevölkerung pro Bundesland über solche Konzepte versorgt werden soll! Praktisch niemand!

   Und weil in den Kernkapiteln kaum Konkretes zu finden ist, ist es verständlich, dass im Rest auch alles vage bleibt. Kein Wort mehr von „virtuellen Budgets“, die die gemeinsame Finanzierung der Versorgung konkreter Patientengruppen (etwa Diabetikern) ermöglichen soll. Keine klaren Angaben, dass das Geld wirklich der Leistung folgen soll, also der ambulante Bereich Geld erhält, wenn er nachweislich Leistungen erbringt, die Krankenhausaufenthalte vermeiden. Ja, es finden sich nicht einmal konkrete Angaben, wie denn die Kostenberechnungen stattfinden sollen. Wo in den Vorentwürfen des Vertrags die Länder sich in die Karten hätten schauen lassen müssen, haben sie alles rausverhandelt. Übrig bleibt Nebel.

   Kaum wo findet man etwas anderes als die Absicht, bis 2014, 2015 oder 2016 Konzepte, Programme oder Rahmenbedingungen entworfen haben zu wollen. Umsetzungs- und Wirkungsorientierung, wie versprochen, ist nicht zu finden.

   Wenn man noch die zu diesem Vertrag konterkarierende Änderung der Ärzteausbildung bedenkt, die eben eine vernünftige Hausarztausbildung NICHT ermöglicht, aber für eine maximale Verfügbarkeit von billigen Turnusärzten in Spitälern sorgen soll (die neue medizinische Fakultät in Linz dient ja auch diesem Ziel), bleibt von der Reform genau nichts übrig, außer wirkungsloses, populistisches Reform-Getue.

„Wiener Zeitung“ Nr. 135 vom 12.07.2013 

Ärzteausbildung – Stögers Sündenfall

Alle wissen es: Die Ausbildung für Jungärzte – Turnus genannt – ist schlecht. Turnusärzte sind Systemerhalter, mehr nicht. Und das soll sich nicht ändern.

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   Weil der Lohn der Turnusärzte pro Arbeitsstunde unter der einer diplomierten Pflegekraft liegt, kommt kein Spital mehr ohne sie aus. Gleichzeitig sind Turnusärzte aber der Nachwuchs für Hausärzte. Und wie ebenfalls alle wissen, wollen immer weniger nach ihrer „Ausbildungszeit“ im Spital in eine Hausarztordination wechseln. Kein Wunder, ist die Welt dort doch komplett anders: andere Krankheiten, keine teuren, jederzeit bereit stehenden Diagnosegeräte, keine ärztlichen Kollegen, die man fragen kann, und das Ganze als selbständiger Unternehmer!

   Um Schwellenängste zu verringern, ist es international üblich, während des Studiums mehrwöchige Praktika in einer Hausarztordination vorzuschreiben und nach dem Studium einen Großteil seiner Ausbildung dort zu absolvieren. Aber was gelten schon internationale Erkenntnisse.

   Bei uns gilt es nicht, einem Haus ärztemangel zu begegnen, sondern Spitäler zu retten, die wegen zunehmender Emigration der Jungärzte immer schwerer Turnusärzte finden. Daher wird deren Ausbildung reformiert.

   Es beginnt mit einer gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte. Ein neun Monate langer „common trunk“ im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin – also jenen Fächern, die am dringendsten billige, ärztliche Arbeitskräfte brauchen. Eine Approbation – also das Recht, sich niederzulassen und als Arzt zu arbeiten – wird es danach nicht geben. Auch das ist eine internationale Besonderheit. Aber schließlich brauchen wir die Turnusärzte in den Spitälern!

   Nach dem „common trunk“ folgen verpflichtend 33 Monate in den verschiedenen Fächern, auch hier wieder Chirurgie und Inneren Medizin. Immerhin, bis zu 6 Monate davon darf man in einer Lehrpraxis absolvieren. Darf wohlgemerkt, denn kaum ein Turnusarzt wird eine Lehrpraxis finden – diese gibt es praktisch nicht mehr, seit die Ärztekammer das Mindestgehalt der „Lehrpraktikanten“ kollektiv geregelt hat und niemand für deren Ausbildung bezahlen will.

   Fazit: Die Ausbildung dauert nun mindestens 42 statt 36 Monate, und man kann Hausarzt werden, ohne eine Hausarztordination gesehen zu haben.

   Und um ganz sicher zu gehen, dass genug Turnusärzte zur Verfügung stehen, wird man als Allgemeinmediziner auch kein Facharzt; international ebenfalls ungewöhnlich.

   Die Forderung, Facharzt werden zu können, hat weniger mit Titelgeilheit zu tun als mit der gesetzlichen Lage. Während jedes Spital so viele Allgemeinmediziner „ausbilden“ darf, wie es will/braucht, ist jede einzelne Facharztausbildungsstelle separat zu bewilligen – von der Ärztekammer; das kommt sicher nicht in Frage.

   Und so wird Minister Alois Stöger eine Reform verordnen, die, auch wenn anders verkauft, schlicht Länder befriedigt. Er wird das Hausärztesterben beschleunigen, aber die Spitäler glücklich machen. Da ist es wenig interessant, dass eine Studie errechnet, dass 4000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden könnten, wenn die Zahl der Hausärzte um 20 Prozent höher wäre. Tote können nicht wählen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 117 vom 18.06.2013  

Konkretisierung der Gesundheitsreform – COPD

Durch die Reform soll die Institutionenorientierung (Spitalsstandorte und Kassenplanstellen) zugunsten einer integrierten Versorgung überwunden werden: Patienten sollen zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle– genannt: „Best Point of Service“- behandelt werden. Wo das ist, wird nicht dekretiert, sondern ist dezentral, auf Ebene der Versorgungsregionen des ÖSG – davon gibt es 32 – festzulegen.

Die ambulante Versorgung ist der stationären vorzuziehen– das bedeutet, dass die ambulante Versorgung durch Spitalsambulanzen und Kassen(fach)ärzte bedarfsorientiert auf-, aus- und umgebaut wird. Gruppenpraxen werden dabei eine wichtige Rolle spielen. So soll auf Sicht eine fachärztliche Versorgung gewährleistet werden, die nicht nur Ballungsräume bevorzugt. An den Abbau von Hausärzten denkt definitiv niemand –im Gegenteil.

Zentral werden Rahmenziele aufgestellt, anhand derer der Aufbau der integrierten Versorgung gemessen werden kann. Dezentral – also in den 32 Versorgungsregionen – sind diese unter Berücksichtigung der regionalen und spezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Es sind keine „zentralistischen“ Diktate, angedacht, sondern praxis- bzw. wirkungsorientierte Rahmenvorgaben.

Die Reform klingt abstrakt! Stimmt – und wie könnte das konkret aussehen?

Betrachten wir Patienten mit COPD

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Faktensichere Systemkritik

Seit kurzem existiert ein Blog, der sich mit den frei zugänglichen Daten unseres Gesundheitssystems beschäftigt.

   Mit jugendlichem Elan, fast Leichtsinn, wenn man das verpolitisierte Gesundheitswesen kennt, stellt der Autor eines neuen Blogs (www.healthquanti.bplaced.net/wordpress/), Florian Habersberger, Zusammenhänge dar und konkretisiert längst bekannte Fakten in einer Klarheit, die fast weh tut.

   Dass die hohe Krankenhaushäufigkeit (KHH) weniger mit medizinischer Notwendigkeit, sondern mehr mit der Dichte an Spitalsbetten zu tun hat (doppelt so hoch wie Dänemark oder Schweden), ist ja mittlerweile Allgemeinwissen, aber wie diese Bettendichte innerhalb Österreichs dazu führt, dass in den Regionen mehr oder weniger Patienten auftreten, ist schon weniger klar.

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   Das hat der studierte Volks- und Betriebswirt eben herausgefunden. Steigt die regionale Bettendichte um ein Prozent, führt das zu einer 1,11 Prozent höheren KHH.

   Ebenfalls (qualitativ) vermutet, ist der Zusammenhang zwischen der Dichte an ambulant tätigen Ärzten (Kassenärzte und Ärzte in der Spitalsambulanz) und der stationären Aufnahmen. Bis dato unbekannt war die Quantität. Steigt die Zahl der ambulanten Ärzte in einer Region um ein Prozent, sinkt die KHH um 0,65 Prozent.

   Und da ja so gut wie alle Länder der Welt zeigen, dass man mit weniger Spitalsaufenthalten auskommen kann, müssen wir davon ausgehen, dass es nicht Patienten sind, die Spitäler brauchen, sondern Spitäler Patienten „erzeugen“ – und das, obwohl jeder Spitalsaufenthalt mit Risiken (etwa Hospitalismus, Nosokomiale Infektionen, unnötige Operationen) verbunden ist, über die auch alle Gesundheitspolitiker, Kassen- und Spitalsmanager oder Primarärzte Bescheid wissen.

   Auch für die oftmals postulierte, aber stets dementierte Verdrängung aus dem Kassenbereich in die Spitalsambulanzen konnte Habersberger Zahlen finden.

   Zwischen 2006 und 2010 ist die Versorgungswirksamkeit der Kassenärzte (entweder, weil Kassenstellen gestrichen wurden oder aber Kassenärzte weniger arbeiten, was bei dem Honorarsystem hochvernünftig ist) um acht Prozent gesunken. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Ärzte in den Spitalsambulanzen um 26 Prozent.

   Auf Fächer aufgeteilt findet sich oft Überraschendes. Gab es 2006 noch mehr Internisten in wohnortnahen Kassen-Ordinationen (6,7 je 100.000 Einwohner) als in Spitalsambulanzen (5,6), hat sich seit 2008 das Verhältnis gedreht (Kassen 5,2, Spital 7,8). Ähnliches gilt auch bei Neurologen – zwei Fächer, die eigentlich wegen der alternden Bevölkerung vermehrt statt reduziert werden sollten (es sei denn, man will Patienten in die Spitäler verdrängen). In diesem Zusammenhang beeindruckend und klar: Steigt der Anteil der über 60-Jährigen in einer Region um ein Prozent, steigt die KHH um 2,62 Prozent.

   Das eigentlich erschütternde ist, dass diese Zahlen vor allem jenen bekannt sein müssten, die darauf aufbauend unsere Versorgung zu organisieren hätten. Da aber das, was sie sagen und das, was sich hier in Zahlen abbilden lässt, nicht zusammenpasst, ist die Frage, ob diese Zahlen denn überhaupt Bedeutung im politischen Diskurs haben.

„Wiener Zeitung“ Nr. 095 vom 16.05.2013   

Konkretisierung der Gesundheitsreform – chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Durch die Reform soll die Institutionenorientierung (Spitalsstandorte und Kassenplanstellen) zugunsten einer integrierten Versorgung überwunden werden: Patienten sollen zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle– genannt: „Best Point of Service“- behandelt werden. Wo das ist, wird nicht dekretiert, sondern ist dezentral, auf Ebene der Versorgungsregionen des ÖSG – davon gibt es 32 – festzulegen.

Die ambulante Versorgung ist der stationären vorzuziehen– das bedeutet, dass die ambulante Versorgung durch Spitalsambulanzen und Kassen(fach)ärzte bedarfsorientiert auf-, aus- und umgebaut wird. Gruppenpraxen werden dabei eine wichtige Rolle spielen. So soll auf Sicht eine fachärztliche Versorgung gewährleistet werden, die nicht nur Ballungsräume bevorzugt. An den Abbau von Hausärzten denkt definitiv niemand –im Gegenteil.

Zentral werden Rahmenziele aufgestellt, anhand derer der Aufbau der integrierten Versorgung gemessen werden kann. Dezentral – also in den 32 Versorgungsregionen – sind diese unter Berücksichtigung der regionalen und spezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Es sind keine „zentralistischen“ Diktate, angedacht, sondern praxis- bzw. wirkungsorientierte Rahmenvorgaben.

Die Reform klingt abstrakt! Stimmt – und wie könnte das konkret aussehen?

Betrachten wir Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED)

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Ich bin völlig verwirrt – die Kassensanierung

Man wird nicht recht schlau: Sind die Kassen nun saniert? ist die Gesundheitsreform eine Reform oder nicht? spart sie das System zu Tode, oder wird sie zu mehr Kosten führen?

Man sagt, zwischen 2010 und 2013 haben die Kassen um 2,671 Mrd. Euro weniger ausgegeben als sie selbst prognostiziert hätten; das sind gleich 946 Mio. Euro mehr an weniger, als mit der Regierung vereinbart. Zudem sind die Kassen jetzt fast Schuldenfrei.

Jedoch wird auch vermeldet, dass die Gebarungsergebnisse vieler Krankenkassen ohne außerordentliche Steuer-Geschenke weiterhin tief rot sind, also die ordentlichen Beitragseinnahmen bei weitem nicht die Ausgaben decken (Angaben in Mio.Euro: Wien -90,3 Kärnten: -35,9; Steiermark: -15,8; Burgenland: -10,0; Tirol: -3,5). Die Ärztekammer (Vizepräsident Dr. J. Steinhart) nennt, die Sanierung der Kassen sogar eine „angebliche“ und spricht, von einem „Propagandatrick“.

Allerdings erst seit kurzem. Denn die gleiche Kammer betonte zwei Jahre lang, dass es vor allem die Leistung der Kassenärzte gewesen sei (moderate Honorarforderungen und strengste Disziplin bei der Verschreibung der Medikamente), die diese Sanierung ermöglichte! Was war da jetzt die Leistung, wenn das alles doch nur Propaganda war? Und warum ist seit Montag doch wieder zu hören, dass die Sanierung geglückt und „genug gespart“ sei –  die Kassen daher gefälligst wieder mehr für Kassenärzte ausgeben sollen.

Und dann ist da der Rechnungshof, der heftige und von der Ärztekammer geteilte Kritik an der Gesundheitsreform übt.

Da wird einmal kritisiert, dass es zu keiner Kompetenzbereinigung kommt. Das stimmt, aber eine solche Kompetenzbereinigung – Stichwort: Finanzierung aus einer Hand – ist nur über eine Verfassungsreform möglich, und diese wiederum benötigt eine zwei Drittel-Mehrheit. Es ist schon sehr fraglich, ob wir mit einer Reform wirklich warten sollten, bis eine solche wieder einmal in Regierungshänden liegt. Und weil die Schöpfer der Reform eben nicht warten wollten, haben sie sich der alten Sozialpartnerregel „Vertrag vor Gesetz“ bedient. Es mag dem Rechnungshof und liberal denkenden Menschen nicht gefallen, dass Pflichtkammern über Verträge den Staat aushebeln können, aber dass gerade die Ärztekammer sich in ihrer Kritik bestärkt sieht, verwundert, ist ihr „Vertrag vor Gesetz“ doch besonders heilig- Stichwort: Kassenvertrag statt „Staatsmedizin

Doch auch ein anderer Punkt erstaunt.

Da meint der RH, die Reform ist in ihren Sparzielen alles andere als ambitioniert, weil das erlaubte Ausgabenwachstum pro Jahr höher liegt, als die Wachstumsraten der letzten Jahre, ja sogar über den Prognosen des Hauptverbandes; die Reform also eine Kostensteigerung und keine Kostendämpfung verspricht. Auch in diesem Punkt fühlt sich die Ärztekammer merkwürdigerweise bestätigt, obwohl sie seit Monaten herumläuft und, erklärt, die geplante Reform sei eine Kaputt-Spar-Reform, die sage und schreibe elf Mrd. Euro einsparen soll.

Sehr verwirrend das alles.

Ach, was würde ich darum geben, wenn sich die Ärztekammerfunktionäre auf den Hosenboden setzten und über konkrete Versorgungsziele und konkrete Versorgungsstandards konkreter Patientengruppen nachdächten (solche sollen nämlich am 30. Juni beschlossen werden), statt bei Zahlenspielchen mitzumachen, die ohnehin keinen konkreten Patienten interessieren.

 

 

In leicht abgewandelter Form erschienen in der Wiener Zeitung 18.04.2013

kurzsichtig und verantwortungslos

Dr. J. Steinhart, Oberarzt, Geschäftsführer und ärztlicher Direktor eines Wiener Spitals, Kassen(Fach)Arzt, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer Vizepräsident der Wiener  Ärztekammer und als Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer  deutlich mächtiger als seine Präsidenten Artur Wechselberger (ÖÄK) und Thomas Szekeres (ÄK für Wien) hat eine Mission:

Er will klar machen, dass die „Krankenkasse kurzsichtig und verantwortungslos“ agiert, weil es in Wien zu wenige Kassenärzte gibt.

Und um das zu belegen, werden ein „Großstadtfaktor“ und ein „deutsches Versorgungskonzept“ herangezogen.

Behauptet wird, in Wien kommen auf einen Hausarzt 2170 Patienten, das deutsche Konzept sieht hingegen lediglich 1671 vor. Realiter geht es wohl um Einwohnerzahlen pro Arzt und nicht wie behauptet, um Patienten pro Arzt – naja, mit solchen Details beschäftigen sich nur Kleingeister. Aber es stimmt, die angestrebte Hausärztedichte, gemessen an Ärzten pro Einwohner ist in Deutschland höher –warum? Weil es dort Hausarztmodelle gibt. In solchen Modellen müssen sich Patienten bei einem Hausarzt einschreiben und sich verpflichten, diesen, vor einem Facharztbesuch aufzusuchen. Dadurch werden viele Patienten ganz ohne Facharztbesuch gesund.

Solche „Gatekeeping“-Modelle, die mehr Hausärzte erfordern, werden seitens der Ärztekammer kategorisch abgelehnt – denn die „freie (Fach)Arztwahl“ ist uns (ihnen) heilig.

(Steinhart vergleicht das ganze Procedere rund um die Gesundheitsreform gar mit einem „biblischen Desaster“ und listet sieben Totsünden der österreichischen Gesundheitspolitik auf, zwei davon beziehen sich auf die freie Arztwahl: 2) Zerstörung […] der freien Arztwahl – eine Zentralisierung à la Polykliniken in der DDR drohe; 3) das Niederkämpfen der freien Arztwahl – gemeint ist allerdings nur, dass der Gesamtvertrag hinkünftig auch mit den Ländern abgestimmt sein muss, daher die Macht der Kammer schwindet)

Doch zurück zum Thema: Weiters wird seitens der Kurie der niedergelassenen Ärzte behauptet, HNO-Ärzte betreuen in Wien um 73 Prozent, Kinderärzte um 60 Prozent und Augenärzte um 40 Prozent mehr Patienten als es laut dem deutschen Versorgungskonzept ideal ist.

Genauer wird nicht darauf eingegangen – verständlich. Denn vermutlich sind es wieder nicht Patienten, sondern Einwohner pro Arzt, um die es hier geht. Und was tunlichst verschwiegen wird ist, dass es in Deutschland so gut wie keine Spitalsambulanzen gibt. Es ist daher klar, dass es dort außerhalb der Spitäler mehr Fachärzte geben muss, während bei uns eben die freie Arztwahl den Patienten auch erlaubt direkt und ohne Zuweisung in eine Spitalsambulanz zu gehen. Und was es in Deutschland auch nicht gibt, sind Wahlärzte, die ja neben den Kassenärzten auch nicht untätig herumsitzen. Tja, aber mit den Wahlärzten  hat es die Kammer nicht so – aus ihrer Tätigkeit lässt sich keine politische Macht ableiten – daher uninteressant; das gilt im Übrigen auch für angestellte Ärzte.

Und der Großstadtfaktor? Nun, da ja mit Patienten argumentiert wird (Wartezeiten!), schauen wir uns an, wie viele Ärzte in Wien im Vergleich zu Österreich bereitstehen.

Zählt man alle ambulant tätigen Ärzte (lt. ÖSG Planungsmatix), also auch die in den Spitalsambulanzen, kommt in Wien auf 10.00 Einwohner ein Kinderarzt, Österreichweit gibt es einen auf 18.000; in der HNO ist das Verhältnis Facharzt / Patienten in Wien 1:16.000 – Österreichweit  1:27.000; Augen: Wien: 1:12.000 – Österreich 1:18.000. Also, der Großstadtfaktor muss gewaltig sein, wenn das nicht reicht!  Mal abgesehen, dass es diesen Faktor nur in Österreich als Planungsgröße gibt.

Dass Wien mehr Kassenstellen hat als andere Bundesländer hat übrigens gar nichts mit Versorgungsbedarf oder Patienten zu tun, sonder ist ausschließlich historisch begründet. Als die Ärztekammer 1948 mittels Besetzung des Hanuschkrankenhauses die Regierung gezwungen hat, Planstellen fix in das ASVG  und den Gesamtvertrag aufzunehmen, hatte Wien die höchste Ärztedichte (wie heute haben große Ballungsräume eine hohe Attraktivität für Ärzte). Damals wurden einfach alle praktizierenden Ärzte übernommen – that is it!.  Und als sehr viel später die anderen Bundesländer müde wurden, über einen Ausgleichstopf die Defizite der Wiener Gebietskrankenkasse mit zu tragen, wurde der Mythos des Großstadtfaktors geboren – und lebt bis heute!

 

Jedenfalls, an Ärzten mangelt es nicht, aber, es mangelt an verbindlichen Regeln, was ein Kassenarzt arbeiten muss.

Hat ein Arzt einen Kassenvertrag, kann er aus dem Kassen-Honorarkatalog anbieten was er will. Es besteht keine Möglichkeit verbindlich vorzuschreiben, was er zu tun hat. Die Folge ist, dass vermutlich viele (aber Gott sei dank bei weitem nicht alle!) einfach nur das tun, was Spaß macht und Geld bringt – und alles andere überlässt man dann gerne der Spitalsambulanz. Sollte ein Hautarzt keine Warze entfernen wollen, wird er den Patienten ins Spital überweisen, daran kann ihn niemand hindern – und so braucht man für eine Warze plötzlich zwei Ärzte!

Wenn die Kurie der niedergelassenen Ärzte nicht rasch erkennt, dass sie statt mehr Stellen zu fordern, den Kassen verbindliche (und auch gut dotierte) Versorgungskonzepte anbieten oder wenigstens abfordern muss, dann sehe ich schwarz für Kassenfachärzte – dann werden sie ähnlich wie in Holland bald angestellte der Spitäler sein! Und das war es dann auch mit der mächtigen Kurie!

Analyse: Das Ambulanz-Modell der Ärztekammer

(8 Min Lesezeit) Errichtet man 1.041 neue Kassenstellen, dann erspart man sich in der Versorgung 322.000.000 €. Das rechnet die Ärztekammer in einem Simulationsmodell vor.

Und wie schaut dieses Modell aus?

Das erste, das  auffällt ist, dass es sich um ein rein betriebswirtschaftliches Rechenmodell handelt, weit weg von gesundheitsökonomischen Ansätzen. Es finden sich keine Versorgungskonzepte für bestimmte Patientengruppen oder Angaben zum Patientennutzen – gar nichts. Mehr noch, das Wort Patienten kommt KEIN einziges Mal als Bezeichnung für einen kranken Menschen vor, sondern wird ausschließlich als Maßeinheit verwendet.

Diesem rein betriebswirtschaftlichen Ansatz entsprechend, wird daher auch nur in Kosten pro Leistungserbringer (Kassenarzt oder Spitalsambulanz) gerechnet, und nicht, wie eben in der Gesundheitsökonomie üblich, in Kosten pro Patientennutzen. Das ist schon verstörend, weil gerade die Ärztekammer die „Ökonomisierung“ des Gesundheitssystems beklagt, und selbst doch nur betriebswirtschaftlich zu denken scheint.

Aber vielleicht ist es wenigstens eine gute betriebswirtschaftliche Rechnung?

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Die Konkretisierung der Gesundheitsreform – Diabetes

Durch die Reform soll die Institutionenorientierung (Spitalsstandorte und Kassenplanstellen) zugunsten einer integrierten Versorgung überwunden werden: Patienten sollen zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle– genannt: „Best Point of Service“- behandelt werden. Wo das ist, wird nicht dekretiert, sondern ist dezentral, auf Ebene der Versorgungsregionen des ÖSG – davon gibt es 32 – festzulegen.

Die ambulante Versorgung ist der stationären vorzuziehen– das bedeutet, dass die ambulante Versorgung durch Spitalsambulanzen und Kassen(fach)ärzte bedarfsorientiert auf-, aus- und umgebaut wird. Gruppenpraxen werden dabei eine wichtige Rolle spielen. So soll auf Sicht eine fachärztliche Versorgung gewährleistet werden, die nicht nur Ballungsräume bevorzugt. An den Abbau von Hausärzten denkt definitiv niemand –im Gegenteil.

Zentral werden Rahmenziele aufgestellt, anhand derer der Aufbau der integrierten Versorgung gemessen werden kann. Dezentral – also in den 32 Versorgungsregionen – sind diese unter Berücksichtigung der regionalen und spezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Es sind keine „zentralistischen“ Diktate, angedacht, sondern praxis- bzw. wirkungsorientierte Rahmenvorgaben.

Die Reform klingt abstrakt! Stimmt – und wie könnte das konkret aussehen?

 

Betrachten wir Patienten mit Diabetes

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Diabetiker sein in Niederösterreich

Die einseitige Kündigung, des Diabetes-Versorgungsprogramms „Therapie aktiv“ durch die Niederösterreichische Ärztekammer hat zu einem Aufschrei geführt

Als Argument brachte die Kammer unter anderem aber vor allen Dingen vor, dass die Versorgung nicht verbessert wurde, aber die Bürokratie gestiegen ist. Zudem seien so wenige Patienten (5.489 von etwa 75.000 Diabetikern) in diesem Programm eingeschrieben, dass man nur schwerlich von einem effektivem Versorgungskonzept sprechen kann.

Nun, auch ich war ob dieser Kündigung entsetzt. Egal wie schlecht das Programm aufgesetzt war (es war ein absoluter Schnellschuss, damit wir für die EU-Präsidentschaft 2006 international was vorweisen können – wäre ja peinlich gewesen, wenn Ministerin Rauch-Kallat zwar Diabetes zum gesundheitspolitischen Schwerpunkt  gemacht, aber nachweislich selbst nichts vorzuweisen hätte) und wie erfolglos es läuft (nicht einmal zehn Prozent aller Diabetiker nehmen aktuell daran teil), es war eben der erste Versuch, unser System patientenorientierter zu gestalten – so was beendet man nicht einfach so!

Doch vielleicht hat ja die Kammer gar nicht unrecht?

Beginnen wir mit der Diabetiker-Dunkelziffer, die ja immer wieder zitiert wird, um die Ausmaße des Problems zu illustrieren. Höchstoffiziell genannt werden 30 bis 50 Prozent. Anders ausgedrückt: zu den, wegen ihres Medikamentenverbrauchs, bekannten 300.000 Diabetiker, kommen 100.000 bis 150.000, die gar nicht wissen, dass sie krank sind.

Da unsere Politik wenig an Fakten interessiert ist, gibt es keine Studien, die das belegen – die Dunkelziffer ist eine „Bauchzahl“ und soll sie vermutlich auch bleiben. Andererseits, ging eine sehr kleine (und natürlich unveröffentlichte) Studie in NÖ vor zehn Jahren dieser Dunkelziffer nach – und siehe da, hier sind so gut wie alle Diabetiker bekannt. Es gibt in NÖ praktisch keine Dunkelziffer – ein eigenartiges Phänomen.

So wie wir schon nicht wissen, wie viele Diabetiker es gibt, wissen wir noch weniger wie sie versorgt sind. Also, wie viele erblinden, wie vielen werden Füße amputiert, wie viele müssen an die Dialyse, weil ihre Nieren versagen – lauter blinde Flecken.

Aber, wir können nachschauen, wie oft sie ins Spital müssen, wohl hauptsächlich deswegen, weil ihr Blutzucker verrückt spielt, der das tut, weil der Patient schlecht begleitet und sein Zucker schlecht eingestellt ist. Die Spitalshäufigkeit ist kein guter aber für unsere Zwecke brauchbarer und mangels valider Daten auch einziger Parameter, um zu schauen, wie Diabetiker außerhalb des Spitals versorgt sind.

Und siehe da, die niederösterreichischen Diabetiker liegen mit riesigem Abstand am seltensten im Spital. Während in anderen Bundesländern fünf bis sechs Prozent der dortigen Diabetiker einmal pro Jahr im Spital liegen, sind es in NÖ nur drei – Und das passt grosso modo zum Wissen, dass die Spitalshäufigkeit dann, wenn Diabetiker früh erkannt und gut betreut werden, sinkt! Das bedeutet im Umkehrschluss: die Niederösterreichischen Diabetiker sind besser versorgt als die Diabetiker in allen anderen Bundesländern (was nicht heißt, dass es im internationalen Vergleich eine gute Versorgung ist!!)

Mortalität Diabetes

Ist es also so, dass überall in Österreich „Therapie aktiv“ wichtig ist, um die Diabetiker-Versorgung zu verbessern, nur in Niederösterreich nicht? Ja, es sieht ganz danach aus – warum das so ist, weiß kein Mensch. Wahrscheinlich ist es das Honorarsystem der niederösterreichischen Hausärzte, vielleicht aber auch nicht.

Was wir aber für die anstehende Reform lernen können ist, wie wichtig es ist, regionale Versorgungskonzepte zu entwerfen um regionale Probleme zu lösen. Zentrale, rigide Vorgaben können, egal wie gut durchdacht, mehr irritieren, als nützen.