Der Fall Gernot Rainer

Gernot Rainer war ein angestellter Arzt im Wiener Krankenanstaltenverbund. Und es ist erschreckend, warum er es nicht mehr ist.

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   Der KAV ist eine Unternehmung der Stadt Wien und hat keine eigene Rechtpersönlichkeit, sondern ist Teil der Stadt. Damit hat die Politik unmittelbar die Führung des KAV inne. Gernot Rainer arbeitete zehn Jahre im KAV und hatte noch immer einen befristeten Arbeitsvertrag. Zwar war er schon länger Facharzt, aber ein Trick erlaubt, Ärzte solange in prekären Arbeitsverhältnissen zu halten, solange sie irgendeine Ausbildung machen – egal, ob sie bereits als Fachärzte eingesetzt werden oder nicht.

   Jetzt, nach dem Ende der letzten Ausbildung, wollte er ein dauerhaftes Dienstverhältnis, das von seinem Primararzt auch befürwortet wurde. Sein Arbeitszeugnis ist perfekt, in über 100 Punkten wurde er bewertet und würde umgerechnet wohl einen Notendurchschnitt von 1,1 erreichen.

   Doch dann gibt es die zwei Punkte: Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien und der Dienststelle. Genau hier erhält er eine negative Beurteilung – warum? Darüber muss gemutmaßt werden. Niemand definiert „Gesamtinteressen“. Was soll das sein, wenn nicht solidarische Patientenversorgung? Rainer selbst meint übrigens, dass er sich identifizieren kann, wie er auch schriftlich auf seinem Arbeitszeugnis festgehalten hat.

   Aber, er hat es gewagt, die Ärztegewerkschaft Asklepios zu organisieren und dessen Vorsitzender zu sein. Eine Gewerkschaft, der zwar in erster Instanz das Recht abgesprochen wird, Kollektiverträge zu verhandeln, aber trotzdem eine Gewerkschaft ist. Besonders spannend: Einer der Ablehnungsgründe ist, dass Asklepios nicht ausreichend „gegnerunabhängig“ sei – sich also nicht sicher von Arbeitgebern abgrenzen kann. Warum? Weil es ja auch angestellte Ärzte in Ordinationen gibt – was verwundert, da es, abgesehen von Lehrprakitkanten, Ärzten verboten ist, Ärzte anzustellen. Diese „mangelnde“ Gegnerunabhängigkeit hat ausgerechnet die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten GdG moniert, die nicht nur das Monopolvertretungsrecht für KAV-Ärzte beansprucht, sondern dessen Vorsitzender Christian Meidlinger Abgeordneter der SPÖ in Wien ist.

   Beeindruckend! Vor allem, wenn man betrachtet, wer jetzt entschieden hat, dass Gernot Rainer seinen Job wegen mangelnder Identifikation mit den Gesamtinteressen verliert, obwohl seine Abteilung einen Fachärztemangel hat.

   Eine Kommission, bestückt von der Landesregierung und – genau, der GdG – also jene, die, wie das letzte Jahr gezeigt hat, eine unabhängige Ärztegewerkschaft so gar nicht wollen. Da stellt sich die Frage, was diese Kommission bewertet, und weiter, ob ein politischer Arbeitgeber, der seine politische Einstellung gegenüber seinen Mitarbeitern durchsetzen kann, für die Öffentlichkeit Spitäler bereitstellen darf. Schließlich sollte dort doch das Fachliche zählen und nicht das Ideologische. Im Umkehrschluss kann es sonst passieren, dass ein grottenschlechter Arzt alleine deswegen auf die Patienten losgelassen wird, weil er sich großartig mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien identifiziert, die offenbar nicht in einer guten und solidarischen Patientenversorgung liegen, sondern irgendwo anders.

„Wiener Zeitung“ Nr. 033 vom 18.02.2016