Analyse der neue Ärzteausbildung – ein riesen Bluff

Wenn die entworfene Ärzteausbildung eine Verbesserung bringen soll, müssten parallel 10.000 Spitalsbetten abgebaut werden! Also doch nur ein Bluff!

Zusammenfassung

Blickt man schnell auf den Entwurf, deutet alles darauf hin, dass die Politik ernsthaft eine Verbesserung der Ausbildung der Jungärzte anstrebt. Turnusärzte  (TÄ), die Allgemeinmediziner werden wollen, sollen eine verpflichtende Lehrpraxis machen, die mindestens 6 Monate dauert. Die Facharzt-Ausbildung soll durch das Abstellen der Unart, dass vor der Facharzt-Ausbildung zuerst eine Allgemeinmediziner-Ausbildung gemacht werden muss, deutlich verkürzt werden. Und damit Spitalserhalter, v.a die Länder, diese neuen Regeln nicht umgehen können, wacht die Ärztekammer über jede einzelne Ausbildungsstelle. Soweit so gut!

Allerdings liegt der Teufel im Detail. Analysiert man den Entwurf, erkennt man, dass zwar die Ausbildungszeit der Fachärzte wirklich verkürzt werden könnte, dafür werden aber offenbar bewusst Engpässe eingebaut, die die Ausbildungszeit der Allgemeinmediziner in den Spitälern real enorm verlängern wird – es sei denn, es kommt auch zu einer sehr, sehr großen Spitalsreform, mit dem Schließen von etwa 10.000 (25%) Spitalsbetten – das ist nicht realistisch.

V.a. Kleinstspitäler und Kleinstabteilungen, die eigentlich durch den Entwurf aus Qualitätsgründen ihre Ausbildungsbefugnis verlören, werden durch eine Ausnahmeregelung im selben Entwurf geschützt. Diese Ausnahmeregelung stellt sicher, dass TÄ weiterhin ohne ordentliche Ausbildung als Systemerhalter eingesetzt werden können, weil es niemanden gibt, der ihre Ausbildung einfordern kann – sie bleiben weiterhin verkauft. Die auf den ersten Blick eingeführte Überwachung der Ausbildungsqualität durch die Ärztekammer (Ausbildung nur an anerkannten Ausbildungsstellen) ist nichts als Blendwerk. Real wird die Zahl der notwendigen TÄ weiterhin durch einen Bettenschlüssen bestimmt und nicht durch Ausbildungsinhalte oder gar den Bedarf.

Und weil die Zahl der TÄ derartig bestimmt wird, ist es völlig unrealistisch, dass die 42 Monate Ausbildungsdauer (davon 36 im Spital), wie im Gesetz vorgestellt, halten wird. Rein rechnerisch geht sich das Zahlenspiel dieser „Reform“ nur aus, wenn TÄ 5 Jahre (60 Monate) im Spital arbeiten. Und um TÄ ans Spital zu ketten, werden bewußt Wartezeiten eingebaut. Deswegen wird es, um das Angebot der Lehrpraxis so klein wie möglich zu halten, realistischerweise keine öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen geben und das Angebot der „kleinen Fächer“ wird reduziert – erheblich reduziert.

Um Feststellen zu können, ob diese Reform wirklich nur eine Show darstellt, sind v.a. zwei Fragen zu stellen:

  1. Bleibt es dabei, dass pro 15 Betten ein Turnusarzt in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner angestellt werden muss?
  2. Bleibt es bei der Unterfinanzierung der Lehrpraxis (Bundesförderung reicht bei einer 6-monatigen Lehrpraxis für etwa 60 Stellen jährlich, nötig wären jedoch 350-400, Bewerber wird es 500 geben)?

Wenn diese Fragen mit Ja zu beantworten sind, streut die Regierung v.a. den Jungärzten nur Sand in die Augen, um ihnen das Weggehen zu erschweren. Ihre Ausbildung wird jedoch eher schlechter denn besser! Und nach wenigen Jahren wird die Netto-Emmigration wohl über 50% liegen – völlig verständlich.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, das alles aus dem Sumpf zu ziehen. Wenn Jungärzte nach dem Common Trunk eine Approbation erhalten, dann werden die Spitalserhalter es viel schwerer haben, diese Ärzte auf Wartelisten versauern zu lassen. Ob es allerdings gelingt, dieses international total übliche Recht für Jungärzte in Österreich durchzusetzen?

 

Analyse im Detail

Ein Gesetzesentwurf ist auf dem Weg, der die postpromotionelle Ärzteausbildung verbessern soll. Auf den ersten Blick hat sich an den, seit mindestens einem Jahr bekannten, Vorschlägen nicht viel geändert. Auf den zweiten Blick jedoch sind es die Details, die nun bekannt sind, die ein anderes Bild zeichnen – aus der Sicht der Jungärzte ein viel gefährlicheres.

Ärzteausbildung NEU BMG

Wie schon länger bekannt, wird festgelegt, dass alles mit einer gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte beginnt. Ein 9 Monate dauernder „Common Trunk“ (Basisausbildung genannt) im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin – also jenen Fächern, die, weil in jedem Spital angeboten, am dringendsten billige, ärztliche Arbeitskraft brauchen. Eine Approbation, also das Recht sich niederzulassen und als (Wahl)Arzt zu arbeiten, wird es danach nicht geben – eine internationale Besonderheit, die garantiert, dass Jungärzte in Abhängigkeit zu den Ausbildungsstellen gehalten werden.

Während dem 9-monatigem „Common Trunk“ sind TÄ (aber auch Assistenzärzte) weiterhin als Krankenschwesternersatz einteilbar – das wird nun dezidiert gesetzlich vorgesehen. Es gibt also, entgegen anders lautender Meldungen, kein Gesamtpaket, das die Berufsprofile aller Gesundheitsberufe neu regelt. Der Verdacht, dass mit den Studenten im klinisch-praktischen Jahr  und den Ärzten im Common Trunk ein Ersatz der billigen TÄ angedacht wird, liegt nahe. Zu diesem Schluss komme ich auch deswegen, weil mit bis dato nicht zu Ohren gekommen ist, dass es zu entsprechenden Änderungen in der Personaleinsatzplanung kommen wird. Also anderes ausgedrückt, die Spitäler praktisch keine Anstrengungen unternehmen, die Prozesse so zu verändern, dass die hier neu entstehenden Mitarbeitergruppen eine ihnen entsprechende Aufgabe zugewiesen bekommen, es daher nur darum geht, die systemerhaltenden TÄ-Tätigkeiten ohne große Änderungen auf diese Gruppen umzuwälzen – ob man das dann Reform nennen darf?

Nach dem „Common Trunk“ folgen für den Allgemeinmediziner verpflichtende 27 Spitalsmonate in verschiedenen Fächern. Für den Facharzt sind es 63 Monate, von denen fakultativ max. 12 in einer Lehrpraxis verbracht werden können.

Spannend sind die Neuregelungen rund um die Lehrpraxis für Allgemeinmediziner. Vorerst VERPFLICHTEND, kommt eine 6 Monate dauernde Lehrpraxis in zugelassenen Lehrpraxen freiberuflicher Ärzte. Diese Dauer soll sich jedoch schrittweise erhöhen. Vorausgesetzt, das Gesetz tritt wirklich 2015 in Kraft, verlängert sich die Lehrpraxis-Zeit ab 2022 auf zumindest (Zauberwort! Wie die untenstehende Überschlagsrechnung zeigt, wird sie sehr schnell höher liegen) 9 Monate und ab 2027 auf 12 Monate. Die Zahl der Spitalsmonate bleibt jedoch konstant, womit sich die Gesamtdauer der Ausbildung (inkl, Common Trunk) von 42 Monaten zuerst auf 45 und danach auf 48 Monate verlängert.

Eine Klausel verspricht, dass die Spitäler nicht auf TÄ verzichten müssen. Vorgesehen ist, dass die Lehrpraxiszeit, die über den Umfang von 6 Monaten hinausgeht, auch in anderen Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, insbesondere in Spitalsambulanzen, absolviert werden kann  – heißt wohl praktisch, dass die effektive Lehrpraxis 6 Monate nicht überschreiten wird, dafür TÄ mind. 42 Monate in Spitälern  arbeiten werden.

Ob diese (theoretischen) 42 Monate real kürzer oder länger sind, als die Zeit, die TÄ heute für ihre Ausbildung brauchen, das ist nicht klar. Durch Wartezeiten dauert der Turnus, laut Hörensagen, heute bereits fast überall 48 Monate.

Eine wesentliche Stellschraube, was die „Ärzte-Produktion“ betrifft, ist jedoch die Ausbildungsdauer. Je kürzer sie ist, desto mehr Ärzte werden fertig ausgebildet. Wenn sich also die Ausbildungsdauer ändert, hat das erheblichen Einfluss auf die Über- oder Unterdeckung des Ärztebedarfs – ob das alles durchgerechnet wurde, weiß ich nicht. Publiziert wurden jedenfalls keine Rechnungen und in den Begleittexten auch keine Andeutungen gemacht.

Besonders für die Fachärzte-Ausbildung wäre es jedoch sehr wichtig zu wissen, wie sich nun die Gesamt-Ausbildungszeit ändert. Da es nicht mehr dazu kommen soll, dass zuerst der „normale“ Turnus gemacht werden muss, bevor man eine Fachärzte-Ausbildung antritt, wird es im Vergleich zu heute real kürzer Ausbildungszeiten geben, womit mehr Fachärzte ausgebildet werden können. Um wie viel sich diese Ausbildungszeit verkürzt, ist unbekannt. Aus einer Statistik der Ärztekammer könnte man schließen, dass etwa die Hälfte alle Ärzte in Fachärzte-Ausbildung eine abgeschlossene Allgemeinmediziner-Ausbildung hat. Wie viele wenigstens einige Jahre als TÄ verbrachten, bevor sie in die Fachärzte -Ausbildung wechseln (das ist v.a. in Wien der Fall – Wien ist mit Abstand der größte Ausbildner) ist unbekannt. Eine Verkürzung der durchschnittlichen Ausbildungsdauer um mindestens 2 Jahre ist jedenfalls plausibel, womit die „Produktion“ von Fachärzten um 40% steigen könnte.

Trotz Verlängerung der Allgemeinmediziner-Ausbildung und Verkürzung der Fachärzte-Ausbildung, wird rein mathematisch und auf dem Papier die Allgemeinmediziner-Ausbildung kürzer bleiben, womit Mittelfristig die Zahl der Allgemeinmediziner gegenüber den Fachärzten steigen könnte. Generell ist das eine gute Entwicklung, da eine „vernünftige“ Gesundheitsversorgung etwa gleich viele Allgemeinmediziner wie Fachärzten hat. Aktuell besteht nominell (Köpfe) ein 1:1,5 Verhältnis. Rechnet man die Versorgungswirksamkeit ein, ist das Verhältnis eher 1:6. Ein international unvergleichlich schlechter Wert, es besteht also echter Nachholbedarf.

 

Rund um die nunmehr verpflichtende Lehrpraxis sind sehr viele Fragen offen

Es kommt also eine verpflichtende Lehrpraxis für Allgemeinmediziner – das ist sehr gut. Immerhin sind wir vermutlich das letzten Land Europas, das keine Lehrpraxis hat. Aber, ein großes Problem ist die Finanzierung der Lehrpraxen, denn kaum ein TA wird eine Lehrpraxis-Stelle finden. Auch wenn über 1.000 niedergelassene Ärzte bereit sind, Jungärzte auszubilden, sie sind, völlig verständlich und zu recht, nicht bereit dafür auch noch zu zahlen. Und seit die Ärztekammer das Mindestgehalt der „Lehrpraktikanten“ kollektiv geregelt hat, sind praktisch alle Lehrpraxisstellen für Allgemeinmediziner verschwunden – einfach, weil sie unfinanzierbar wurden . Und wenn weiter niemand für deren Ausbildung bezahlen will, dann wird es eben auch zukünftig nicht ausreichend Stellen geben.

Die Förderung durch das Ministerium wird weiterhin nur für etwa 60 Lehrpraktika im Ausmaß von 6 Monaten ausreichen (sollten die Praktika auf 12 Monate verlängert werden, reicht die Förderung nur mehr für 30 Stellen – aber, wie oben angemerkt, ist das ohnehin unwahrscheinlich). Angeblich – nichts Genaues wurde im Entwurf offengelegt – orientiert man sich im Hintergrund am Vorarlberger Modell, bei dem Land, SV, Ärztekammer und Lehrpraxisbetreiber zusammen den Betrag des Bundes verdreifachen. Ein Kommitment für ganz Österreich, dieses Modell umzusetzen gibt es nicht. Und selbst wenn, hätten wir erst 180 Lehrpraxisstellen für einem Bedarf von 350 – 400 AM jährlich – und (wenn die Ausbildung was taugt und daher die Netto-Emigration auf 15% sinkt) etwa 500 Bewerber[i]. Wo also sollen die Jungärzte ihr Pflichtpraktikum absolvieren? Oder besser gefragt, was sollen sie tun, während sie auf eine Praktikumsstelle warten? Im Spital weiter arbeiten?

Interessant in dem Zusammenhang ist, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, dass Lehrpraktikanten nebenbei weiter im Spital arbeiten dürfen, um dort Nachtdienste zu machen. Da ein Lehrpraktikant für 35 Wochenstunden angestellt sein muss, könnte er nach der EU-Arbeitszeitregel 13 Stunden (also einen Nachtdienst pro Woche) zusätzlich arbeiten. Dieses Zusatzarbeit bringt Zusatzeinkommen (etwa 200€ netto pro Nachtdienst) – spekuliert man hier mit der alten Unsitte, dass sich Lehrpraktikanten inoffiziell ihre Gehälter selbst finanzieren, also dem Lehrarzt unter der Hand Lehrgeld zahlen, damit der es sich leisten kann, einen Lehrpraktikanten anzustellen? Das ist zwar illegal, aber war früher geübte Praxis, die erst aufhörte, als der Kollektivvertrag dermaßen hohe Gehälter festlegte, dass sich weder Lehrarzt noch Jungarzt diese leisten konnten. Oder dient die Erlaubnis nebenbei zu arbeiten dazu, dass v.a. in der Nacht weiterhin günstige, aber eben externe Systemerhalter zur Verfügung stehen, um das Arbeitszeitgesetz in Spitäler einhalten zu können? Oder aber ist man nur realistisch genug, dass es für Spitalsärzte kaum möglich ist, nach 27 Monaten Spitalsverdienst auf 2.000€ Brutto zurückzufallen?

Neben der finanziellen Hürde, ausreichend Lehrärzte zu finden, gibt es jedoch noch eine andere. Hinkünftig dürfen nur jene Ärzte als Lehrärzte auftreten, die die „erforderlichen Kenntnisse der Grundlagen der Gesundheitsökonomie“ kennen. Das gilt sowohl für die Lehrpraxis, als auch die Spitäler. Um Ehrlich zu sein, auch wenn es mich freut, dass die Gesundheitsökonomie endlich in Österreich ankommt, kann ich mir unter „erforderlichen Kenntnissen der Grundlagen der Gesundheitsökonomie“ nichts vorstellen. Auch in den Erläuterungen und Zusatztexten findet man hier keine Erleuchtung. Ein entsprechendes Curriculum oder ähnliches, existiert nicht, Inhalte ebenso wenig. Wie also soll man „erforderliche Kenntnisse der Grundlagen der Gesundheitsökonomie“ nachweisen? Reicht es, wenn man mein Buch in seiner Bibliothek hat, oder braucht es einen Abschluss auf einer Universität, analog den vielen MBAs, die in den letzten Jahren von Ärzten absolviert werden mussten, weil für die Bestellung zum Primar wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich waren – dank der Konstruktion der Kollegialen Führung, der fehlenden Personalhoheit und der fehlenden Budgethoheit der Primarärzte, eine eher entbehrlich Fleißaufgabe. Will man hier eine weitere Fleißaufgabe verordnen? Oder ist das nur eine jener Kaugummi-Formulierungen, die der Willkür Tür und Tor öffnet? Jedenfalls viel Spaß bei der Vermittlung der Kenntnisse und v.a. bei der Suche nach niedergelassenen Ärzten und ausbildungsverantwortlichen Spitalsärzten, die die erforderlichen Kenntnisse vorweisen können.

Fragen über Fragen! Je nach Gut- oder Böswilligkeit, können diese so oder so beantwortet werden, weil der Gesetzesentwurf einfach völlig undeutlich ist.

In diesem Zusammenhang ist es zudem nötig, ein paar Überschlagsrechnungen anzustellen.

Fest steht, dass es bei den Lehrpraxis-Stellen zu einem Flaschenhals kommen wird (entweder, wegen fehlender Grundkenntnisse in Gesundheitsökonomie oder wegen Geldmangel). Wo und wie dann die TÄ in Ausbildung zum Allgemeinmediziner zu einer Lehrpraxis-Stelle kommen, und was mit ihnen passiert, wenn sie keine finden, ist völlig unklar. Vielleicht wird ja mit einer künstlichen Wartezeit kokettiert, die TÄ länger ans Spital kettet – da TÄ ja solange über keine Approbation, die es erlaubt, selbständig zu arbeiten, verfügen, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist, ist es vermutlich sehr leicht, sie zu „überzeugen“, einfach im Spital weiter zu arbeiten – sie können ja nichts anderes machen, wenn sie nicht Auswandern (witzig ist, dass sie sobald sie im Ausland sind sehr wohl approbierte Ärzte sind[ii]), oder Taxi-Fahren wollen.

Es gibt einen handfesten, wenn auch versteckten Hinweis, dass genau dieser Gedanke bei der Weigerung, die Lehrpraxis zu finanzieren, steht.

Aktuell arbeiten mind. 3.000 TÄ zum Allgemeinmediziner (genaue Zahlen sind unbekannt) in der Regel als Systemerhalter in den Spitälern. Die Ausbildung neu, könnte (könnte wohlgemerkt) hier einiges ändern.

Der „Common Trunk“ dauert 9 Monate. Da alle ihn machen müssen, werden etwa 1.200 Absolventen jährlich damit Anfangen. Wenn es gelingt, die Absolventen homogen über das Jahr zu verteilen (was jedenfalls mit Wartezeiten verbunden ist, die ich hier jetzt nicht einrechne), stehen damit kontinuierlich 900 Common Trunk-Ärzte den Spitälern zur Verfügung.

Dazu kommen jährlich 500 Ärzte, die zum AM ausgebildet werden wollen. Die Spitalsausbildung dauert anfangs 27 Monate und später, wie oben beschrieben, wohl 33 Monate. Gelingt es, die Ärzte homogen über das Jahr anzustellen (was jedenfalls mit Wartezeiten verbunden ist, die ich hier jetzt nicht einrechne) stehen 1.125 bzw. 1.375 TÄ in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner zur Verfügung.

Zählt man die Common-Trunk-Ärzte und die neuen TÄ zusammen, macht das in Summe also etwa 2000 bis 2.200 Ärzte, die die heutigen 3.000 TÄ ersetzen sollen – das sind etwa 1.000 Ärzte weniger!

Die Frage ist, wer wird deren Tätigkeiten hinkünftig erledigen? Die KPJler? Die Pflege? – und um das realistisch einzuschätzen, TÄ leisten pro Jahr etwa 3.000 Arbeitsstunden, das ist um 1.300 Stunden mehr, als nicht-ärztliche Gesundheitsberufe im Spital arbeiten – TÄ sind also deutlich länger einsetzbar, sie zu ersetzen braucht daher auch deutlich mehr Personal. Mir ist nicht bekannt, dass es entsprechende Organisationsplanungen gibt, oder Ressourcen reserviert wurden, um diese Kompensation zu übernehmen. Und mehr noch: wenn man jetzt weiter denkt und weiß, dass das Gesetz auch weiterhin vorsieht, dass pro 15 systemisierten Betten ein TA in Ausbildung zum Allgemeinmediziner angestellt sein muss, dann ist klar, dass bei 40.000 Betten mindestens 2700 vorhanden sein müssten – also deutlich mehr, als die neue Ausbildungsordnung eigentlich vorsieht (s.auch die Änderungen im Spital).

Und das alles zusammen ergibt, dass entweder rasch mindestens 10.000 Spitalsbetten abgebaut werden müssen, oder aber die Spitalszeit der TÄ auf 5 Jahre (60 Monate) ausgedehnt werden muss. Unter diesen Auspizien, wie wahrscheinlich ist es, dass die Lehrpraxis finanziert wird, und sich die Politiker die Chance, die Spitalszeit einfach so, und ohne „Schuld“ zu verlängern, vergeben? Genau!

 

Auch bei der postpromotionellen Ausbildung im Spital ändert sich einiges

Zukünftig sollen alle Ausbildungsstellen – also sowohl für Allgemeinmediziner als auch Fachärzte – einzeln von der Ärztekammer genehmigt werden. Bisher war das nur für Facharzt-Ausbildungsstellen so. Bei „normalen TÄ erhielt ein ganzes Spital die Ausbildungsbefugnis und konnte dann so viele TÄ anstellen, wie es wollte. Wenn die Ausbildung nicht funktionierte (und dass ist ja mittlerweile Allgemeinwissen), konnte die Ärztekammer bis dato nur einem ganzen Spital die Ausbildungsbefugnis verweigern, selbst wenn nur eine Abteilung „unfähig“ war. Und weil jedem klar ist, dass das eher eine harte Maßnahme ist, passierte das praktisch nie. Jetzt ist das anders: jede einzelne Stelle, jede Abteilung muss bewilligt werden und kann seine Bewilligung verlieren – so zumindest liest sich der Gesetzesentwurf.

§7 (3) Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin gemäß Abs. 1 Z 2 ist, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt (Anm.: Lehrpraxisregelung), in Einrichtungen zu absolvieren, die als Ausbildungsstätten gemäß § 9 (Anm.: i.W. Spitäler die betimmte Qulaitätsmerkmale, z.B.: mind. 6 Fachärzte an einer Abteilung, aufweisen müssen, um von der Ärztekammer anerkannt zu werden) für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannt sind. Zudem hat die Ausbildung in diesen anerkannten Einrichtungen auf einer für die jeweiligen Fachgebiete für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Ausbildungsstelle zu erfolgen.

 

Dieser Paragraph erhöhte die Kammermacht nicht nur in politischen Verhandlungen, sondern auch in der Gestaltungsmöglichkeit. Spannend wäre in diesem Zusammenhang, wie die Kammer sich verhielte, wenn es um die Zahl der Zulassungen geht. Der Bedarf an fertig ausgebildeten AM liegt bei etwa 350 – 400. Sollte die Kammer nun nur für diese Stellen genehmigen, dann (siehe die Rechnung oben), müssten die Spitalserhalter, wenn wirklich pro 15 Betten ein TA angestellt sein muss, entweder 10.000 Spitalsbetten schließen, oder versuchen, die Ausbildungsdauer der Ärzte auf lächerliche 7 Jahre zu verlängern.

V.a Kleinstspitälern und Kleinstabteilungen würde die Bestimmung „pro 15 Betten ein TA“ durch andere Bestimmungen gar nicht Umzusetzen können. Denn, geht es nach dem Entwurf, dann müssen Ausbildungsstellen, wenn sie anerkannt werden wollen, hinkünftig sicherstellen, dass immer ein Facharzt (KEIN Assistenzarzt) an der Abteilung ist – Wer also ausbilden will, braucht mindestens 6 Fachärzte für ein Dienstrad. Gerade Kleinstabteilungen schaffen das nicht, womit Abteilungen wie die Chirurgie in Bad Aussee oder die Orthopädie in Mittersill nicht mehr ausbilden dürften. Erschwert würde das ganze dadurch, dass künftig nicht mehr Allgemeinmediziner ausgebildet werden dürften, als Fachärzte. Gerade Kleinstspitäler mit wenigen Facharzt-Ausbildungsstellen könnten dann ihre ärztlichen Diensträder nicht mehr aufrecht halten. Für diese Spitäler würde es also wirklich sehr eng, eine echte Spitalsreform wäre unvermeidbar — wenn da nicht bereits eine Exitstrategie verankert worden wäre.

In den Erläuterungen des §196 (S.5 letzter Absatz ff),steht, mmn im Widerspruch zum Gesetzesentwurf $7 (3), dass Spitäler von anerkannten Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen unabhängige Ausbildungsmöglichkeit haben, solange sie nicht mehr TÄ „ausbilden“ als durch den Bettenschlüssel errechnet wurde. Defakto ist damit also die Zahl der TÄ durch die Zahlen der Betten fixiert und die Ärztekammer kann dort gar nicht mitreden. Kleinstspitäler werden gerettet – es soll also, wie vorhersehbar, zu keiner Spitalsreform kommen Und die zuerst augenfällige Verbesserung der Ausbildungssituation löst sich mit einem kleinen, gut versteckten Nebensatz einfach in Luft auf.

Ebenfalls gut klingt aber böse wirkt die Beendigung einer anderen Unart. Künftig dürfen Konsiliar-Fachärzte keine TÄ mehr ausbilden. In der aktuellen Situation sind es v.a. die „kleinen Fächer“ (z.B. HNO, Derma, Neuro, Kinder etc,), die die Ausbildungszeit der TÄ erheblich verlängert haben. Diese „kleinen Fächer“ gibt es nicht in jedem Spital, was für TÄ bedeutete, dass sie, um ihre Ausbildung absolvieren zu können, oft langen Wartezeiten in Kauf nahmen, und wenn sie dann eine Stelle erhielten, pendeln, oder übersiedeln mussten. Manchmal jedoch wurde im Spital eines diese Fächer über einen Konsiliar-Facharzt (üblicherweise ein niedergelassener Arzt) abgedeckt, der dann auch TÄ unterrichten konnte. Vielfach wurden diese jedoch nicht unterrichtet, sonder versahen einfach länger Dienst auf der Internen Abteilung oder der Chirurgie, und erhielten dafür – illegalerweise – ein Zeugnis für ein kleines Fach. So zogen Klein-Spitäler als auch TÄ ihren Nutzen. Für die Qualität der zukünftigen Hausärzte war so ein Vorgehen jedoch fatal. In diesem Unwesen liegt ein Gutteil der Gründe, warum man immer wieder hört, dass Hausärzte eigentlich nichts können. Und weil es kaum Lehrpraxen gab, und sogar die ersatzweise möglichen Ambulanzzeiten oft durch Stationsarbeit ersetzt wurden, konnten die Defizite der Ausbildung auch nicht mehr kompensiert werden. All das wird jetzt sein Ende finden. Jetzt wird eine Ausbildung in einem „kleinen Fach“ hoffentlich immer Hand und Fuß haben. Aber zu welchem Preis. Denn, völlig ungeklärt bleibt, wie hinkünftig für die AM die „kleinen Fächer“ so organisiert werden, dass es nicht zu noch längeren Wartezeiten als heute üblich kommt, die die Ausbildungsdauer verlängern und den Spitälern so die Chance geben, TÄ länger als Systemerhalter für Stationsarbeit zu missbrauchen – oder ist das gewünscht?

 Ärzteausbildung neu gegenüberstellung

Abschließend noch ein Wort zur Fachärzte-Ausbildung: Erfreulich ist, dass das Additivfach-Unwesen beendet wird – das ist gut. Allzu oft wurden Additivfächer zu Geschenken gnadenhalber von Primarärzten. Zukünftig wird es eine Sonderfach-Grundausbildung und eine darauf aufbauende, modulartige Sonderfach-Schwerpunktausbildung geben, in der die Additivfächer weitgehend aufgehen (mit dieser Änderung fallen auch die Gegenfächer weg). Allerdings wird es auch eine „Spezialisierung“ geben, die dann wohl wieder in so einer Art Additivfach-Unwesen enden wird. Aber das alles ist noch völlig nebulös, da diese Änderungen per Verordnung der Ärztekammer geschehen müssen. Wenn es jedoch gelingt, die Fächer ein bisschen besser dem Bedarf anzupassen und am Ende der Ausbildung anstatt gefakter Rasterzeugnisse, Kataloge über die wirklich erlernten Fähigkeiten in der Hand zu halten sind, ist schon was weiter gegangen.

Leider wurde die ursprünglich angedachte verpflichtende Rotation in der Facharzt-Ausbildung gestrichen! Zwar ist die noch vorgesehen, aber nur, wenn das Ministerium eine Verordnung erlässt – und dank des Konsultationsmechanismus sehe ich da keine Chance.

 

 

 

[i] Man kann pro Jahr und der zu erwartenden Drop Out-Quote damit rechnen, dass etwa 1.350 Studenten das Humanmedizinstudium beenden. Rechnet man damit, dass 15% netto emigrieren – also um die Immigration bereinigte Emigrationsrate – werden etwa 1150 Absolventen mit dem Common Trunk beginnen. Da etwas mehr als die Hälfte dieser Absolventen danach eine Facharztausbildungsstelle erhalten wird, werden etwa 500 eine Allgemeinmediziner-Ausbildung beginnen

[ii] Ein österreichischer MedUni-Absolvent, der ins EU-Ausland geht, erhält dort sofort seine Approbation, ein EU-Ausländer, der nach Österreich kommt, erhält ebenfalls sofort eine Approbation. Ein Österreicher der nach seinem Studium in Österreich arbeiten will erhält sie nicht. Mehr noch, wenn ein einmal emigrierter Österreich ohne abgeschlossene Facharztausbildung aus dem EU-Ausland zurückkehrt, verliert er seine Approbation wieder – eine jener inländerdiskriminierenden Taten unserer Regierung, die man längst vor dem EUGh einklagen sollte, fände man nur einen lebensmüden Turnusarzt.

 

 

Ein Kommentar zu „Analyse der neue Ärzteausbildung – ein riesen Bluff

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