Ein Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin

  Die Rolle der „Hausärzte“ im Gesundheitswesen ist bis heute schwammig.

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   Warum die Einführung eines Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin eine Weiterentwicklung des Gesundheitswesens sein könnte, versteht kaum jemand – sie könnte es aber tatsächlich sein. Aktuell ist der Allgemeinmediziner ein völlig undefiniertes Wesen – überspitzt formuliert, darf er praktisch alles. Das kommt aus der Nachkriegszeit, als Österreich viele Ärzte hatte. Im Krieg waren viele gebraucht und quasi am Fließband ausgebildet worden. Nach dem Krieg gab es daher einen Überschuss.

   Was aber damals wie heute ein Problem war, war die flächendeckende Versorgung mit Fachärzten. Und so hat man den „Hausärzten“ eben alles erlaubt. Sie hatten Röntgengeräte, führten Geburten und Abtreibungen durch, operierten in Vollnarkose etc. Mit dem „Dr. der gesamten Heilkunde“ oder eleganter „Dr. medicinae universae“ war praktisch das Recht verbunden, so gut wie alles zu tun.

   Spätestens ab den 1970ern, als Forschung und Spezialisierung zunahmen, war das eigentlich obsolet. Aber eben nur eigentlich. Denn wir ändern nur ungern etwas. Der „Dr.med.univ.“ ist daher auch heute noch ein undefinierter „Alleskönner“ und „Allesmacher“ ohne klares Profil oder klare Rolle im Gesundheitswesen. Und so darf es nicht verwundern, dass sich die meisten mit Homöopathie, Ästhetischer Chirurgie, TCM und was sonst noch verdingen. Ein Blick auf die Leistungsangebote der „Hausärzte“ zeigt das deutlich. Und nur so nebenbei: Es gibt davon etwa 14.000, aber nur 4.000 davon haben einen Kassenvertrag – 10.000 wollen keinen, weil das System nicht weiß, was es von ihnen will, und es besser ist, sein eigenes Ding zu machen.

   Was auf der Strecke blieb, war die Entwicklung einer modernen Gesundheitsversorgung. Und um nun eine solche zu ermöglichen, wäre ein Schritt, die Ausbildung, Kompetenz und Rolle der „Hausärzte“ im Gesundheitswesen zu definieren. Eine Facharztausbildung macht das möglich – auf den ersten Blick – und nur auf den ersten.

   Denn wenn wir uns anhören, was der „neue“ Facharzt für Allgemein-und Familienmedizin alles machen soll (das Aufgabengebiet umfasst die primäre Gesundheitsversorgung, insbesondere die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung; beinhaltet ist die Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations-und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Erkrankung, unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur), wird sofort klar, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre. Ja, eine Verfassungsänderung, weil praktisch für jede einzelne Aufgabe im System jemand anderer zuständig ist. Die Fragmentierung des Systems lässt nicht zu, dass so ein Facharzt seine Aufgaben erledigt. Das weiß der Gesundheitsminister natürlich – und alle anderen, die das so beschlossen haben, wissen es auch.

   Wagen wir einen zweiten Blick, erkennen wir: Mit dieser Reform wird die verpflichtende Ausbildungszeit der Jungärzte im Spital wie auch in der Lehrpraxis länger. Und weil Lehrjahre keine Herrenjahre sind, wird am Ende also nur die billige Arbeitskraft junger Ärzte mehr. Das ist sicher keine Weiterentwicklung, aber trotzdem ein tolles Ziel für Politiker

„Wiener Zeitung“ vom 27.10.2022 

Ärztekammer kritisiert langes Warten auf Medizin-Ausbildungsplätze

Und sie hat eine Lösung: Mehr von allem – wohl, um die eigene Klientel mit Aktivismus zu bedienen.

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Kürzlich erfuhren wir durch den obersten Ärztekammerfunktionär in Angelegenheiten der Spitalsärzte, dass 460 Absolventen der Medizinischen Universitäten im Jahr 2015/16 heute nicht als Ärzte in Österreich arbeiten.

Der Grund: Wir haben zu wenige postpromotionelle Spitals-Ausbildungsplätze. Die Regierung sollte lieber hier einige Millionen in die Schaffung neuer Ausbildungsplätze investieren, statt 227 Millionen an universitären Ausbildungskosten zu verlieren.

Zudem soll es pro Abteilung einen Ausbildungsoberarzt geben, der für die Ausbildung des Nachwuchses von seinem Dienst freigestellt wird. Da stellt sich doch die Frage, wie so ein Oberarzt, ohne Patienten zu behandeln, den Jungen etwas beibringen soll? Ganz abgesehen davon, dass jede kleine Abteilung schlicht zusperren müsste -viele schaffen ihre Diensträder (um 24 Stunden den Betrieb aufrechtzuerhalten, braucht es mindestens sechs Ärzte) doch nur, weil sie (semilegal, wie ich glaube) vier Fachärzte und zwei Nachwuchsärzte einsetzen.

Womit wir auch schon bei dem Mangel an Spitals-Ausbildungsplätzen sind. Noch nie gab es so viele Nachwuchsärzte wie heute. 7168 im Jahr 2016 -das sind 14 Prozent mehr als im Jahr davor. Diesen Nachwuchsärzten stehen 15.000 Fachärzte gegenüber -das Verhältnis beträgt in etwa 2:1; denn die Ärztekammer verlangt dieses Verhältnis, damit eben Ausbildung möglich wird.

Mehr Ausbildungsplätze verlangen mehr Spitalsärzte -und damit mehr Spitäler. Eine eigenartige Forderung, wird doch seit Jahrzehnten beklagt, dass wir viel zu viele Spitäler haben.

Aber was hat es auf sich, dass wir 227 Millionen Euro für eine sinnlose Ausbildung rauschmeißen? Nun, seit Jahrzehnten bilden wir mehr Mediziner aus, als in unseren Spitälern unterkommen. Im Durchschnitt etwa 450 pro Jahr, weil viele nach dem Studium Familie gründen, in Forschung oder Wirtschaft wechseln oder ins Ausland gehen. Das ist nichts Neues.

Die Universitäten rechnen pro Studienplatz und Jahr mit 63.000 Euro Kosten; pro Absolvent macht das knapp 400.000 Euro. Zum Vergleich: Ein Harvard-Absolvent kostet weniger als 300.000 -das ist bedenklich, vor allem, wenn wir uns internationale Rankings ansehen.

Damit wären nicht 227 sondern nur 175 Millionen „rausgeworfen“ – die Ärztekammer war immer schon großzügig. Macht nichts, ist auch viel Geld. Und wenn man meint, es ist fehlinvestiert, sollte man nachdenken. Schauen wir uns an, wie viele Absolventen wir haben: Inklusive neuer MedUni Linz, Absolventen der Privat-Unis und Absolventen mit ausländischem Pass kommen wir auf etwa 26 Absolventen pro 100.000 Einwohner. Tja, das ist mehr als doppelt so viel wie in der EU üblich. Wenn wir also 1000 Absolventen pro Jahr mehr als im EU-Schnitt haben und feststellen, dass die nicht in unseren Spitälern antreten, obwohl wir die meisten Spitalspatienten in der EU haben, ist es dann vernünftig, mehr Ausbildungsstellen in Spitälern für frisches Geld zu fordern?

Aber die Forderung nach weniger Absolventen ist wohl eher weniger sexy.

„Wiener Zeitung“ vom 15.03.2018  

Die neue Ärzteausbildung – Kritik nach dem Beschluss

Wenn es so käme wie es klingt, wäre es eine revolutionäre Reform – wegen der vielen Fallstricke und den vielen, gravierenden Veränderungen im Laufe des Gesetzwerdungsprozesses wird es am Ende doch wieder nur Kosmetik

 Am Anfang der postpromotionellen Ärzteausbildung steht eine gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte, ein 9 Monate dauernder „Common Trunk“ im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin. Eine Approbation wird es danach nicht geben – eine internationale Besonderheit, die garantiert, dass Jungärzte in Abhängigkeit zu den Ausbildungsstätten gehalten werden. Der Verdacht, dass mit den Studenten im KPJ und den Common Trunk -Ärzten ein Ersatz der billigen Turnusärzte (TÄ), die es nach der Reform in bekannter Weise nicht mehr geben wird, angedacht ist, liegt nahe. Umso mehr, als dezidiert vorgesehen ist, dass Jungärzte bis zum Ende der Ausbildung als Pflegeersatzkräfte einteilbar sind. Und da nun auch völlig ungeniert Ärztepooling (also das nächtliche einsetzen aller Ausbildungsärzte als Systemerhalter an mehreren Abteilung, wo es halt gerade passt) erlaubt wird, deutet nichts darauf hin, dass die Politiker verstanden haben, warum immer mehr Uni-Absolventen sich lieber im Ausland ausbilden lassen als hier.

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Revolution im KAV: Zusammenarbeit von Pflege und Medizin – „NEU“

U.a. folgender Text, wurde am Fr. 1. Aug. 2014 um 16:40 an alle KAV-Mitarbeiter per E-Mail übermittelt. Der Text stellt die rechtlichen Grundlagen dar, die die Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV künftig auf neue Beine stellt. Wenn das so kommt, ist es nichts weniger als eine Revolution – Gratulor.

Hintergrund ist die Reform der Ausbildung von Turnusärzten, die ab Mitte 2015 nach neuen gesetzlichen Grundlagen erfolgen soll. Davor startet mit 1.1.2015 der Anerkennungsprozess als Ausbildungsstätten durch die Ärztekammer. Nochmals Gratulor – in meiner Analyse der Ausbildungsreform ging ich nicht davon aus, dass sowas passieren wird – wobei das alles bis dato nur Papier ist. Die Erfahrung mit AP7 (schnell lesen, der link wird sicher bald ins leere führen) lehrt, dass der Weg vom Papier zur Umsetzung in Österreich ein sehr langer, bei AP7 ein unendlich langer ist.

Hier nun der Text der Generaldirektion des KAV an alle Mitglieder

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Analyse der neue Ärzteausbildung – ein riesen Bluff

Wenn die entworfene Ärzteausbildung eine Verbesserung bringen soll, müssten parallel 10.000 Spitalsbetten abgebaut werden! Also doch nur ein Bluff!

Zusammenfassung

Blickt man schnell auf den Entwurf, deutet alles darauf hin, dass die Politik ernsthaft eine Verbesserung der Ausbildung der Jungärzte anstrebt. Turnusärzte  (TÄ), die Allgemeinmediziner werden wollen, sollen eine verpflichtende Lehrpraxis machen, die mindestens 6 Monate dauert. Die Facharzt-Ausbildung soll durch das Abstellen der Unart, dass vor der Facharzt-Ausbildung zuerst eine Allgemeinmediziner-Ausbildung gemacht werden muss, deutlich verkürzt werden. Und damit Spitalserhalter, v.a die Länder, diese neuen Regeln nicht umgehen können, wacht die Ärztekammer über jede einzelne Ausbildungsstelle. Soweit so gut!

Allerdings liegt der Teufel im Detail. Analysiert man den Entwurf, erkennt man, dass zwar die Ausbildungszeit der Fachärzte wirklich verkürzt werden könnte, dafür werden aber offenbar bewusst Engpässe eingebaut, die die Ausbildungszeit der Allgemeinmediziner in den Spitälern real enorm verlängern wird – es sei denn, es kommt auch zu einer sehr, sehr großen Spitalsreform, mit dem Schließen von etwa 10.000 (25%) Spitalsbetten – das ist nicht realistisch.

V.a. Kleinstspitäler und Kleinstabteilungen, die eigentlich durch den Entwurf aus Qualitätsgründen ihre Ausbildungsbefugnis verlören, werden durch eine Ausnahmeregelung im selben Entwurf geschützt. Diese Ausnahmeregelung stellt sicher, dass TÄ weiterhin ohne ordentliche Ausbildung als Systemerhalter eingesetzt werden können, weil es niemanden gibt, der ihre Ausbildung einfordern kann – sie bleiben weiterhin verkauft. Die auf den ersten Blick eingeführte Überwachung der Ausbildungsqualität durch die Ärztekammer (Ausbildung nur an anerkannten Ausbildungsstellen) ist nichts als Blendwerk. Real wird die Zahl der notwendigen TÄ weiterhin durch einen Bettenschlüssen bestimmt und nicht durch Ausbildungsinhalte oder gar den Bedarf.

Und weil die Zahl der TÄ derartig bestimmt wird, ist es völlig unrealistisch, dass die 42 Monate Ausbildungsdauer (davon 36 im Spital), wie im Gesetz vorgestellt, halten wird. Rein rechnerisch geht sich das Zahlenspiel dieser „Reform“ nur aus, wenn TÄ 5 Jahre (60 Monate) im Spital arbeiten. Und um TÄ ans Spital zu ketten, werden bewußt Wartezeiten eingebaut. Deswegen wird es, um das Angebot der Lehrpraxis so klein wie möglich zu halten, realistischerweise keine öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen geben und das Angebot der „kleinen Fächer“ wird reduziert – erheblich reduziert.

Um Feststellen zu können, ob diese Reform wirklich nur eine Show darstellt, sind v.a. zwei Fragen zu stellen:

  1. Bleibt es dabei, dass pro 15 Betten ein Turnusarzt in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner angestellt werden muss?
  2. Bleibt es bei der Unterfinanzierung der Lehrpraxis (Bundesförderung reicht bei einer 6-monatigen Lehrpraxis für etwa 60 Stellen jährlich, nötig wären jedoch 350-400, Bewerber wird es 500 geben)?

Wenn diese Fragen mit Ja zu beantworten sind, streut die Regierung v.a. den Jungärzten nur Sand in die Augen, um ihnen das Weggehen zu erschweren. Ihre Ausbildung wird jedoch eher schlechter denn besser! Und nach wenigen Jahren wird die Netto-Emmigration wohl über 50% liegen – völlig verständlich.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, das alles aus dem Sumpf zu ziehen. Wenn Jungärzte nach dem Common Trunk eine Approbation erhalten, dann werden die Spitalserhalter es viel schwerer haben, diese Ärzte auf Wartelisten versauern zu lassen. Ob es allerdings gelingt, dieses international total übliche Recht für Jungärzte in Österreich durchzusetzen?

 

Analyse im Detail

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