Die neue Ärzteausbildung – Kritik nach dem Beschluss

Wenn es so käme wie es klingt, wäre es eine revolutionäre Reform – wegen der vielen Fallstricke und den vielen, gravierenden Veränderungen im Laufe des Gesetzwerdungsprozesses wird es am Ende doch wieder nur Kosmetik

 Am Anfang der postpromotionellen Ärzteausbildung steht eine gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte, ein 9 Monate dauernder „Common Trunk“ im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin. Eine Approbation wird es danach nicht geben – eine internationale Besonderheit, die garantiert, dass Jungärzte in Abhängigkeit zu den Ausbildungsstätten gehalten werden. Der Verdacht, dass mit den Studenten im KPJ und den Common Trunk -Ärzten ein Ersatz der billigen Turnusärzte (TÄ), die es nach der Reform in bekannter Weise nicht mehr geben wird, angedacht ist, liegt nahe. Umso mehr, als dezidiert vorgesehen ist, dass Jungärzte bis zum Ende der Ausbildung als Pflegeersatzkräfte einteilbar sind. Und da nun auch völlig ungeniert Ärztepooling (also das nächtliche einsetzen aller Ausbildungsärzte als Systemerhalter an mehreren Abteilung, wo es halt gerade passt) erlaubt wird, deutet nichts darauf hin, dass die Politiker verstanden haben, warum immer mehr Uni-Absolventen sich lieber im Ausland ausbilden lassen als hier.

Weil es nicht mehr dazu kommen soll, dass vor einer Facharzt–Ausbildung zuerst der „normale“ Turnus gemacht werden muss, wird die Ausbildungszeit real kürzer, womit um mindestens 40% mehr Fachärzte ausgebildet werden können. Was die Reform für die „Produktion“ von Allgemeinmediziner (AM) bedeutet ist schwer abzusehen, weil noch nicht klar ist, wie die Zahl der Ausbildungsstellen festgelegt wird. Eigentlich war vorgesehen, dass die Ärztekammer nicht mehr nur Ausbildungsstätten (also ganze Spitäler), sonder auch Ausbildungsstellen einzeln anerkennen muss. Damit wäre die Zahl am Bedarf orientiert und limitiert gewesen. In der Letztfassung steht jedoch nun statt „anerkannte“, „festgesetzte Ausbildungsstelle“ – was auch immer das heißen mag.

Objektiv liegt der jährliche Bedarf an AM, inklusive Zuschlag für neue Aufgaben und Ausbau des PHC bei etwa 400 bis 450. Das wären deutliche weniger als heute und da die Regelung, dass pro 15 Betten ein TA angestellt werden muss, in der Letztfassung gefallen ist (Revolution!), gibt es auch keine Ausrede mehr, warum wir so viele AM ausbilden. Allerdings, gibt es da einen Fallstrick.

Aktuell arbeiten im Jahresschnitt mind. 3.000 TÄ etwa 8,4 Mio. Stunden in der Regel als Systemerhalter in den Spitälern. Rechnet man CT-Ärzte und TÄ, die sich aus dem Bedarf ergäben, zusammen und geht davon aus, dass die Ausbildungsdauer eingehalten wird, stünden nach der Reform nur etwa 2.000 Ärzte zur Verfügung, die wegen der neuen Arbeitszeitregelung nur mehr 4,5 Mio Stunden arbeiten würden. Legt man normale Dienstverhältnisse zu Grunde, ergibt das ein Delta von mindestens 2.300 Vollzeitbeschäftigten, deren Arbeit liegen bliebe – wer wird diese übernehmen? KPJ? Pflege? Oder werden die Träger darauf achten, TÄ sehr viel länger als eigentlich vorgesehen „auszubilden“?

Eine Möglichkeit den Turnus zu verlängern wäre, die heute üblichen Wartezeiten (kumuliert etwa ein Jahr) auf Ausbildungsstellen in den sog. „Kleinen Fächer“ auszudehnen. Zwar bleibt die Unart der Konsiliar-Facharzt-Versorgung inkl. Erlaubnis, TÄ auszubilden, aufrecht, aber ganz so leicht wie heute geht es wohl nicht mehr, in jedem Kleinstspital auch „Kleine Fächer“ anzubieten.

Eine andere Möglichkeit die Turnuszeit unnötigerweise zu dehnen, wäre die Lehrpraxis. Diese kommt nun endlich VERPFLICHTEND, anfangs für 6, später für 12 Monate. Absolviert muss sie in zugelassenen Lehrpraxen freiberuflicher Ärzte werden. Da aber das Ministerium jährlich nur etwa 60 (bzw. 30) solcher Lehrpraxisstellen fördern wird, besteht die Gefahr, dass die Wartezeiten für jährlich 450 Bewerber sehr lange werden; Wartezeiten, die im Spital zugebracht würden.

Doch auch hier tut sich eine revolutionäre Änderung auf, die nicht im Ärztegesetz, sondern in den, in der Letztfassung hinzugekommenen, Äderungen des ASVG zu finden sind. Dort wird festgehalten, dass der Hauptverband eine Konstruktion wählen kann, über die er TÄ anstellt, die er dann „quasi“ Lehrpraxen dienstzuweist. Mal abgesehen, dass so die Finanzierung endlich sinnvoll gelöst wäre, wäre so auch die Lehrpraxis sinnvoll umzusetzen, ohne im heillos fragmentierten Kompetenzdschungel zu viel Energie zu verlieren. Die Ärztekammer ist dagegen, lieber keine Lösung, als eine, die ihr Einflussgebiet reduziert.

Jedenfalls, das was in der Letztfassung auf dem Papier vorliegt, ist viel weniger als das, nach dem Begutachtungsverfahren (die Änderungen wurden durch SPÖ und ÖVP überraschend per Abänderungsantrag im Ausschuss eingebracht). Der Verdacht, dass es im Grunde nur um eine Politshow geht, bleibt bestehen.

Zuerst erschienen in der ÖKZ 11/2014 Schaffler Verlag