Was bedeuten 100.000€? Pflege- vs. Ärzte-Einkommen

Nachdem von unterschiedlichsten Seiten immer wieder versucht wird, über eine Neiddebatte, den Berufsgruppenkonflikt zwischen Pflege und Ärzten zu schüren, um politisches Kleingeld zu wechseln, habe ich versucht einmal ein bisschen vergleichbare Zahlen zu erstellen – in der Hoffnung, dass diese Äpfel-Birnen-Vergleiche enden.

Das Einkommen eines Spitalsarztes

Die durchschnittlichen Vollkosten eines Spitalsarztes (von jung bis alt, von Turnusarzt bis Primar) in Österreich betragen 2013 etwa 100.000 €. Darin enthalten sind Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von etwa 22.000 €, bleiben 78.000 € brutto. In diesem Brutto enthalten sind, neben dem Grundgehalt, alle Zulagen und Zahlungen für Überstunden und Nachtdienste.

Valide Arbeitszeitaufzeichnungen für Spitalsärzte gibt es nicht, aber, das, was bekannt ist, deutet darauf hin, dass Ärzte durchschnittlich 55 Stunden pro Woche arbeiten. Die Ausfallzeiten betragen meinem Informationsstand zufolge 10% womit pro Jahr etwa 2.600 Leistungsstunden entstehen. 800 bis 900 Stunden sind als Überstunden zu werten, die, wenn man Arbeitsbedingungen zu Grunde legt, die für alle anderen Arbeitnehmer im Spital gelten, mit 1,5 bis 2 zu multiplizieren sind (also 150%ige bis 200%ige Überstunden).

Will man daher den Stundenlohn eines Arztes vergleichbar machen, sind die oben ausgewiesenen 78.000 € demnach durch 3.000 (2.600 Leistungsstunden + 400 verrechenbare Aufschläge bei Überstunden) zu dividieren.

Damit beträgt der Ärzte-Brutto-Stundenlohn 26 €

 

 

Das Einkommen einer Diplomierten Pflegekraft

Die durchschnittlichen Vollkosten einer Dipl.Pf. (von jung bis alt und allen Hierarchien) in Österreich betragen 2013 etwa 50.000 €. Darin enthalten sind Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von etwa 12.000€, bleiben 38.000 € brutto für Dipl.Pfl. In diesem Brutto enthalten sind neben dem Grundgehalt alle Zulagen und Zahlungen für Überstunden.

Eine Dipl.Pf. erbringt im Durchschnitt 1.700 Leistungsstunden, das entspricht in etwa der Sollarbeitszeit, womit, um mit den Ärzten vergleichbar zu belieben, keine Überstundenzuschläge zu berechnen sind, also diese Stunden als Divisor herangezogen werden können.

Will man den Stundenlohn einer Dipl.Pfl errechnen, sind die oben ausgewiesenen 38.000€ durch 1.700 zu dividieren.

Damit beträgt der Dipl.Pf.-Brutto-Stundenlohn 22 €

 

 

Weil in Österreich gerne der Netto-Monatslohn vergleichen wird, also das was man pro Monat netto frei zur Verfügung hat (diese Betrachtung ist jedoch wegen des 13. und 14. Gehalts eigentlich sehr verzerrend und verwirrend), multiplizieren wir die beiden Werte mit 1.700 um das Jahresbrutto zu erhalten (ergibt 38.000 € für Dipl.Pfl., 44.200 € für Ärzte), ziehen dann 15% Ärzte-Kammerbeiträge (das ist etwas unsauber, weil diese ja in eine Zwangs-Zusatzpension fließen, die natürlich ihren Wert hat, aber eben das frei verfügbare Netto-Einkommen reduziert) ab (i.e. 37.570 €) und gehen damit in den Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums. Dort erhalten wird jenes (überraschende) Gehalt, das in der Realität vergleichen wird:

 

Vergleichbare Monats-Netto-Gehälter:

Dipl.Pflege: 1.773 €               Arzt: 1.758 €

 

Unsicherheit besteht bei der Arbeitszeit: rechnet man bei Ärzten mit 2.675 verrechenbaren Stunden (i.e. 15% Ausfallzeiten bei einer 50 Stundenwoche, das sind 2.200 Leistungsstunden – leider liegen für diese Annahmen keine Hinweise vor), dann kommt ein netto von 2.040 € raus – ein Plus von 15% gegenüber der Dipl.Pfl.

Was hier nicht berücksichtigt wird, sind die Sonderklasse-Gebühren, die das Arztgehalt erhöhen. Je nach Fach und hierarchischer Position ist dieses Zusatzeinkommen sehr hoch oder auch sehr niedrig (von 100 € bis zu mehreren Tausend € pro Monat)

 

 

Wenn jetzt gesprochen wird, dass Ärzte eine Gehaltserhöhung zwischen 20% und 35% erhalten, so ist das verkürzt.

Was erreicht werden soll, ist, dass hinkünftig mit 48 Stunden pro Woche das gleiche verdient wird, wie heute mit 55 Stunden. Je nach Bundesland wurden diese 7 Stunden unterschiedlich honoriert, sodass jedes Bundesland bzw. jeder Spitalsträger die Grundgehälter anders anheben musste, um das gleiche Ziel zu erreichen. Umgerechnet auf den mit der Dipl.Pf. vergleichbaren Stundenlohn bedeutet das eine Erhöhung um etwa 15%, womit der vergleichbare Nettolohn wohl um diese 15% steigen wird (Progression einmal nicht berücksichtigt). In der Folge verdienen dann die durchschnittlichen Ärzte sicher mehr als die durchschnittliche Pflege – und das seit vielen vielen Jahren das erste Mal.