Die Personalbedarfsberechnungen des Krankenhauses Nord

   Die Entscheidungsträger des KH Nord dürften nicht als Rechenkünstler in die Geschichte eingehen, das betrifft auch den geplanten Ärztebedarf.

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   Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) behauptet, von 405 bedarfsnotwendigen Arztstellen im Krankenhaus Nord (KH Nord) seien fast alle besetzt. Die Ärztekammer meint, 405 sind zu wenig, es müssten 506 Stellen sein. Beide beziehen sich auf eigene Berechnungen. Beeindruckend, wie weit da die Schere auseinandergeht. Überträgt man diese Berechnungsweisen auf den gesamten KAV mit seinen mehr als 3100 Ärzten, heißt das nichts anderes, als dass aktuell in den KAV-Spitälern entweder 620 Ärzte zu wenig oder aber 780 zu viel arbeiten – das ist schon verwirrend.

   Das KH Nord plant 46.000 stationäre Patienten. Nicht eingerechnet und in Rechnungen irgendwie verschwunden sind tagesklinische Patienten, die künftig überwiegend „spitalsambulant behandelt“ (auch in Sonderklasse-Ambulanzen) werden. Weiters soll es 250.000 „ambulante Besuche“ geben; eine, verglichen mit anderen KAV-Spitälern, absurd niedrige Zahl. Vielleicht sind ja nur Patienten gemeint, die in Terminambulanzen bestellt sind. Geht es mit rechten Dingen zu, werden Selbstzuweiser und überwiesene Patienten diese Zahl real verdoppeln.

   Schaut man nun, wie viele Ärzte in Wien für so eine Zahl an Patienten aktuell eingesetzt werden, und überträgt das auf das KH Nord, müsste es dort etwa 500 Stellen geben, womit die von der Ärztekammer genannte Zahl wohl eher stimmt, als die des KAV. 400 Ärzte, wie vom KAV vorgeschlagen, würden eine Produktivitätssteigerung von mehr als einem Viertel bedeuten, oder anders gesprochen, fast ein Viertel weniger Arzt-Zeit pro Patient. Ginge das, müsste es logischerweise möglich sein, im KAV bis zu 780 Ärzte abzubauen, ohne dass die Patientenversorgung verschlechtert wird?

   Doch das ist nicht das einzig Merkwürdige. Es kursiert eine Zahl, die der KAV-Rechnung zugrunde liegen soll. Sie geht davon aus, dass ein Vollzeitarzt netto 1997 Arbeitsstunden pro Jahr leistet. Zum Vergleich: Die Netto-Jahresarbeitszeit bei einer 40-Stundenwoche beträgt für „normale“ Arbeitnehmer 1650 (also 350 weniger) Stunden. Ein Vollzeit-Arzt darf, unter Einrechnung der Überstunden, die angeordnet werden dürfen, und im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie, im Jahresschnitt 48 Wochenstunden arbeiten. Rechnet man jetzt korrekt Urlaube und Feiertage sowie Fortbildung und Gutstunden für Nachtdienste ein, geht sich das haarscharf aus – nur krank darf der Arzt dann nie werden. Ist er nur halb so oft krank wie ein durchschnittlicher Angestellter und soll trotzdem 1997 Stunden leisten, steigt die Wochenarbeitszeit auf unerlaubte 50 Stunden.

   Eine Planung, die so kalkuliert, kann nicht funktionieren. Sollte sie allen KAV-Spitälern zugrunde liegen (was hoffentlich nicht der Fall ist), ist klar, warum so viele Spitalsärzte jammern.

   Die vorgelegte Bedarfsrechnung geht einfach nicht auf und imponiert retrograd kalibriert (rückwirkendes Anpassen einer Berechnung, um ein politisch gewolltes Ergebnis zu „errechnen“): Irgendwann hat wohl irgendwer Dienstposten geschaffen, wohl eher nach Maßgabe von Budgetvorgaben als Leistungszahlen, und dann wohl mehr oder weniger traditionell oder nach politischer Willkür verteilt.

„Wiener Zeitung“ vom 17.01.2019  

Das Krankenhaus Nord – eine Wiederauflage des AKH?

Laut Rechnungshof wurde der Gemeinderat nicht umfassend informiert. Es dräut ein Skandal großen Ausmaßes.

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   Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) ist etwas Merkwürdiges. Per Landesgesetz wird er zu einer „Unternehmung“ gemacht. Das klingt, als ob er ein Unternehmen, also etwas Eigenständiges wäre – ist er aber nicht. Realiter ist er Teil der Gemeinde Wien. Das bedeutet, seine operativen Entscheidungsträger kommen aus der Exekutive, der Landesregierung. Weil aber eine Exekutive nur exekutiert, was die Legislative, in dem Fall der Gemeinderat von Wien (der mit dem Landtag ident ist) ihm vorschreibt, werden alle wichtigen Entscheidungen nicht durch die Landesregierung, sondern im Gemeinderat getroffen – meint man. Was der KAV beziehungsweise seine Generaldirektion eigenständig machen kann, und welche Entscheidungen höheren Orts, also durch zuständige Magistratsdirektion, zuständige Landesräte oder Gemeinderat, zu treffen sind, wird vage in einem Statut festgehalten. Nichtsdestotrotz darf, entsprechende Beschlüsse vorausgesetzt, der KAV als Bauherr auftreten, was er im Falle des Krankenhauses Nord auch tat – dilettantisch, wie der noch geheime Rechnungshof-Rohbericht aufzeigt.

   Lassen wir einmal die mit diesem Dilettantismus hunderte Millionen versenkten Euro beiseite, steht im Raum, warum eine Exekutive so ganz ohne legislative Kontrolle agieren kann? Oder hat der Gemeinderat diesen Bau-Skandal gar genehmigt? Nein. Folgt man dem Rechnungshof, konnte der seine Genehmigungspflicht gar nicht wahrnehmen, denn, und das ist doch irritierend, er wurde schlicht nicht informiert. Zwischen 2006 und 2011 gab es praktisch gar keine Informationen und danach (das Statut des KAV wurde dahingehend geändert, dass dem Gemeinderat Wirtschafts- und Investitionspläne vorzulegen sind) nur Angaben zu den Gesamtkosten und der Höhe einzelner Jahresraten. Eine fundierte Entscheidung war damit nicht möglich. So entschied die Exekutive eben ohne Genehmigung. Und weil die so gar keine Ahnung zu haben schien, wie man eine Baustelle dieser Größenordnung abwickelt, haben wir eben jetzt das, was wir haben.

   Und was ist das? Ja, das ist die Frage: Nehmen wir das Landeskrankenhaus Klagenfurt her, dessen Neubau 2007 vom KAV noch als Vorbild für eine Grobschätzung galt. Mit 1344 Betten, 63.000 stationären und 470.000 ambulanten Patienten ist es deutlich größer als das Krankenhaus Nord. Dort sind 785 Betten, 40.000 stationäre und 250.000 ambulante Patienten geplant. Klagenfurt hat (zu Preisen 2013) unter 350 Millionen Euro gekostet, in Wien können wir froh sein, wenn es unter 1,4 Milliarden Euro bleibt.

   Ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, werden wir in den nächsten Jahren aufarbeiten. Vielleicht mit einer Untersuchungskommission im Gemeinderat, die, dank der gültigen Geschäftsordnung, mit hoher Wahrscheinlichkeit von der regierenden Partei genau dann beendet werden wird, wenn die Fragen vor der nächsten Landtagswahl zu peinlich werden.

   Aber im Grunde ist das egal! Die befassten Generaldirektoren sind längst weg, und die politisch Verantwortlichen werden leicht jede politische Verantwortung übernehmen können – aus der Polit-Pension heraus.

„Wiener Zeitung“ Nr. 032 vom 15.02.2018  

Wenn zwei streiten: Stadt Wien gegen die städtischen Ärzte

Zwischen Wiener Ärztekammer und Stadtregierung fliegen die Fetzen. Dahinter stehen entweder politische Motivation oder falsche Ausgangsdaten.

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    Via Presseaussendungen richtet die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes (KAV) der Ärztekammer aus, sie lüge, stilisiere den KAV zum Feindbild und betreibe Zuchtmeisterei; keine feine Klinge. In einer dieser Aussendungen fand sich eine bemerkenswerte Aussage. Demnach habe die Ärztearbeitszeit vor der Arbeitszeit-Umstellung nur 46 Wochenstunden betragen. Die EU erlaubt 48 Wochenstunden. Demnach hätte der KAV keinen Grund gehabt, schnell eine Reform durchzuführen. Wenn die veraltete Dienstzeitregelung geändert werden sollte, hätte Wien sich Zeit lassen können. Trotzdem wurde alles sehr schnell geändert und davon gesprochen, dass es zu einer Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohnausgleich kommen soll. Aber das ist unverständlich, weil es ja, wenn die 46 Stunden stimmen, zu einer Gehaltserhöhung und nicht zu einer Kompensation des Verdienstentganges durch reduzierte Anwesenheitszeiten gekommen wäre. Ein Argument, das aber erst seit wenigen Tagen vorgebracht wird. Stimmen die 46 Stunden, wird auch ein anderes Argument der Stadt verständlich, nämlich, dass es nur zu einer Verlegung der Arbeitszeit kommt und nicht zu einer Reduktion, es also keinen Grund gibt, dass weniger Patienten versorgt werden können.

   Aber stimmen die 46 Stunden? Die Arbeitszeitaufzeichnung im KAV ist schlecht. Und auch die komplizierte Berechnung der Arbeitszeit dürfte nicht gut gelingen. Will man wissen, wie viele Wochenstunden, arbeitsrechtlich korrekt berechnet, gearbeitet wurden, darf man nicht einfach die geleisteten Stunden durch die Kalenderwochen dividieren. Der Divisor ist kompliziert, um Abwesenheitszeiten zu bereinigen. Wird nicht sauber gerechnet, verliert man schnell den Überblick. Real dürfte die Arbeitszeit bei 55 Stunden gelegen haben. Und genau da werden die Argumente der Ärztekammer verständlich. Denn dann verfügt der KAV aktuell über 15 Prozent weniger ärztliche Arbeitszeit als noch vor zwei Jahren. Das führte zu keiner Verlegung der Arbeitszeit, sondern zu einer Reduktion und einer Arbeitsverdichtung. Es legt also ein Problem vor, das einer objektiven Annäherung bedarf – wie viele Stunden waren Ärzte anwesend und wie viele sind sie es nun. Aber eine sachliche Herangehensweise ist zwischen den Verhandlungspartnern unmöglich.

Auf der einen Seite die Stadt. Hier herrscht eine straffe Organisation, in der Loyalität großgeschrieben wird. Wenn oben etwas beschlossen wird, ziehen alle mit.   

Und auf der anderen Seite steht die Ärztekammer, die erst vor kurzem die Rolle der Vertreter der Spitalsärzte von der Gewerkschaft übernommen hat. Das Vertrauen in die Kammer ist gering. Kein Arzt wird seine Meinung an die seines Präsidenten anpassen. Damit ist der Präsident ein von der Basis getriebener.

Und während die Stadt „oben“ etwas ausmachen kann, stellt die Kammer fest, dass sie gar nichts von oben nach unten „befehlen“ kann. So prallen zwei unterschiedliche Kulturen aufeinander. Und weil keiner Verständnis für den anderen hat und weil beide sich beflegeln, können sachlich lösbare Probleme nicht gelöst werden

„Wiener Zeitung“ Nr. 171 vom 01.09.2016 

Der Fall Gernot Rainer

Gernot Rainer war ein angestellter Arzt im Wiener Krankenanstaltenverbund. Und es ist erschreckend, warum er es nicht mehr ist.

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   Der KAV ist eine Unternehmung der Stadt Wien und hat keine eigene Rechtpersönlichkeit, sondern ist Teil der Stadt. Damit hat die Politik unmittelbar die Führung des KAV inne. Gernot Rainer arbeitete zehn Jahre im KAV und hatte noch immer einen befristeten Arbeitsvertrag. Zwar war er schon länger Facharzt, aber ein Trick erlaubt, Ärzte solange in prekären Arbeitsverhältnissen zu halten, solange sie irgendeine Ausbildung machen – egal, ob sie bereits als Fachärzte eingesetzt werden oder nicht.

   Jetzt, nach dem Ende der letzten Ausbildung, wollte er ein dauerhaftes Dienstverhältnis, das von seinem Primararzt auch befürwortet wurde. Sein Arbeitszeugnis ist perfekt, in über 100 Punkten wurde er bewertet und würde umgerechnet wohl einen Notendurchschnitt von 1,1 erreichen.

   Doch dann gibt es die zwei Punkte: Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien und der Dienststelle. Genau hier erhält er eine negative Beurteilung – warum? Darüber muss gemutmaßt werden. Niemand definiert „Gesamtinteressen“. Was soll das sein, wenn nicht solidarische Patientenversorgung? Rainer selbst meint übrigens, dass er sich identifizieren kann, wie er auch schriftlich auf seinem Arbeitszeugnis festgehalten hat.

   Aber, er hat es gewagt, die Ärztegewerkschaft Asklepios zu organisieren und dessen Vorsitzender zu sein. Eine Gewerkschaft, der zwar in erster Instanz das Recht abgesprochen wird, Kollektiverträge zu verhandeln, aber trotzdem eine Gewerkschaft ist. Besonders spannend: Einer der Ablehnungsgründe ist, dass Asklepios nicht ausreichend „gegnerunabhängig“ sei – sich also nicht sicher von Arbeitgebern abgrenzen kann. Warum? Weil es ja auch angestellte Ärzte in Ordinationen gibt – was verwundert, da es, abgesehen von Lehrprakitkanten, Ärzten verboten ist, Ärzte anzustellen. Diese „mangelnde“ Gegnerunabhängigkeit hat ausgerechnet die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten GdG moniert, die nicht nur das Monopolvertretungsrecht für KAV-Ärzte beansprucht, sondern dessen Vorsitzender Christian Meidlinger Abgeordneter der SPÖ in Wien ist.

   Beeindruckend! Vor allem, wenn man betrachtet, wer jetzt entschieden hat, dass Gernot Rainer seinen Job wegen mangelnder Identifikation mit den Gesamtinteressen verliert, obwohl seine Abteilung einen Fachärztemangel hat.

   Eine Kommission, bestückt von der Landesregierung und – genau, der GdG – also jene, die, wie das letzte Jahr gezeigt hat, eine unabhängige Ärztegewerkschaft so gar nicht wollen. Da stellt sich die Frage, was diese Kommission bewertet, und weiter, ob ein politischer Arbeitgeber, der seine politische Einstellung gegenüber seinen Mitarbeitern durchsetzen kann, für die Öffentlichkeit Spitäler bereitstellen darf. Schließlich sollte dort doch das Fachliche zählen und nicht das Ideologische. Im Umkehrschluss kann es sonst passieren, dass ein grottenschlechter Arzt alleine deswegen auf die Patienten losgelassen wird, weil er sich großartig mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien identifiziert, die offenbar nicht in einer guten und solidarischen Patientenversorgung liegen, sondern irgendwo anders.

„Wiener Zeitung“ Nr. 033 vom 18.02.2016   

Die Wiener Spitalspläne

    Der Wirbel um die Reduktion von mehr als zehn Prozent der Ärzte in Wiens Gemeindespitälern ist sehr groß – berechtigt?

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   Mal abgesehen davon, dass der Wirbel nur entstehen konnte, weil bei den Geheimverhandlungen offensichtlich ein Sender-Empfänger-Problem bestand, oder jetzt vorgetäuscht wird – Geheimverhandlungen sind dazu recht praktisch –, ist der Plan, zehn Prozent des ärztlichen Personals abzubauen, in einer Zeit, in der durch die Umsetzung der EU-Arbeitnehmerschutzbestimmungen ohnehin eine Kapazitätsreduktion von 15 Prozent nötig ist, doch als ambitioniert zu beschreiben. Ambitioniert ist in der Gesundheitspolitik praktisch nie etwas, aber, wenn man das wirklich will, dann ginge es schon.

   Zuerst müssten in hunderten Stationen aller Spitäler alle Prozesse so umgestellt werden, dass Patienten den ganzen Tag über behandelt werden können. Dann muss alles darauf ausgerichtet werden, dass Patienten so schnell wie möglich das Spital wieder verlassen.

   Jene etwa 80.000 Patienten, für die eigentlich ein Aufenthalt von weniger als 24 Stunden reichte, sollten innerhalb von 24 Stunden wieder entlassen werden. Dazu braucht es eigene, interdisziplinäre Einrichtungen, in denen versucht wird, Patienten ambulant (unter 24 Stunden) statt stationär (über 24 Stunden) zu behandeln.

   Es muss dort ausreichend und ausreichend ausgestattete Behandlungsplätze geben für jene, die nur kurz, wie in einer Ordination, ein Spital brauchen genauso wie für jene, die mehrere Stunden brauchen und daher bequeme Therapiesessel oder Betten benötigen. Erst wenn klar ist, dass der Patienten nicht innerhalb von 24 Stunden entlassen werden kann, sollte er auf eine Station verlegt werden – unter Tags, geplant und medizinisch abgeklärt.

   Am Ende geht es darum, alles so auszurichten, stationäre Patienten zu vermeiden.

   Doch wie sieht es real aus?

   Alles, von der Politik bis zur Finanzierung, ist darauf ausgerichtet, stationäre Patienten zu „erzeugen“. Ambulante Versorgung ist nicht Aufgabe der Spitäler. So werden etwa Patienten, deren medizinische Abklärung nicht am Vormittag erledigt werden kann, für mindestens 48 Stunden aufgenommen – die Station als Wartesaal für an sich ambulante Patienten.

   Und weil diese in der Wartezeit nicht ohne Ärzte und Pflege auskommen, werden unnötig Ressourcen verbraucht.

   Dazu kommt, dass die Berufsgruppen, von Schreibkräften bis hin zu Ärzten, unterschiedliche, unabgestimmte Arbeitszeitmodelle haben – und keines ist wirklich auf das Patientenaufkommen ausgerichtet. Vor allem bei Ärzten ist die Personal-Einsatzplanung in der Regel völlig anachronistisch, oder wie es netter klingt, traditionell. So etwas birgt Effizienzprobleme, Konfliktpotenzial und Frust – der bei Reformen laut wird.

   Kann das alles wirklich in zwei, drei Jahren reformiert werden? In allen Gemeindespitälern mit 18.000 Mitarbeiter, 250.000 stationären Patienten, 3000 Ärzten und 8000 Pflegekräften? Sehr ambitioniert.

   Was aber, wenn es nicht gelingt, was wahrscheinlicher ist, und trotzdem Ärzte reduziert werden? Dann wird es zu einer enormen Arbeitsverdichtung kommen, das wird die Personalfluktuation steigern und am Ende die Behandlungsqualität sinken lassen. Aber Gott sei Dank messen wir diese Qualität nicht.

„Wiener Zeitung“ Nr. 034 vom 19.02.2015  

Revolution im KAV: Zusammenarbeit von Pflege und Medizin – „NEU“

U.a. folgender Text, wurde am Fr. 1. Aug. 2014 um 16:40 an alle KAV-Mitarbeiter per E-Mail übermittelt. Der Text stellt die rechtlichen Grundlagen dar, die die Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV künftig auf neue Beine stellt. Wenn das so kommt, ist es nichts weniger als eine Revolution – Gratulor.

Hintergrund ist die Reform der Ausbildung von Turnusärzten, die ab Mitte 2015 nach neuen gesetzlichen Grundlagen erfolgen soll. Davor startet mit 1.1.2015 der Anerkennungsprozess als Ausbildungsstätten durch die Ärztekammer. Nochmals Gratulor – in meiner Analyse der Ausbildungsreform ging ich nicht davon aus, dass sowas passieren wird – wobei das alles bis dato nur Papier ist. Die Erfahrung mit AP7 (schnell lesen, der link wird sicher bald ins leere führen) lehrt, dass der Weg vom Papier zur Umsetzung in Österreich ein sehr langer, bei AP7 ein unendlich langer ist.

Hier nun der Text der Generaldirektion des KAV an alle Mitglieder

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