Wieder eine papierene Gesundheitsreform

Geheime Papiere, die toll angepriesen und gefeiert werden, und Monitoringberichte, die tunlichst unbemerkt erscheinen.

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   Juhu, wir haben einen neuen B-ZV! Einen was? Einen Bundes-Zielsteuerungsvertrag – das ist der „Fahrplan Gesundheit für die nächsten fünf Jahre“ (© Gesundheitsministerium). Und weiter: „Dass wir heute (24. März, Anm.) den B-ZV für die Zeit von 2017 bis 2021 beschlossen haben, zeigt, dass die Gesundheitsreform funktioniert“ (© Hauptverband). Leider ist dieser toll gefeierte Vertrag (noch) unter Verschluss – und kein Journalist hat nachgefragt, wo er denn sei. Wir sollen ihn nicht lesen, wenigstens nicht vor der Wahl. Bis dahin muss es reichen, von ihm zu hören und zu akzeptieren, dass der Rücktritt von Ulrike Rabmer-Koller unverständlich ist.

   Weil ich ihn schon habe (vertraulich – wie üblich), weiß ich, dass der neue B-ZV ein paar lustige Dinge enthält – so kommt „aut idem“ wieder. Eine Reformidee, die vor zehn Jahren schon mal war, und bei der es darum geht, dass nicht Ärzte entscheiden, welches Medikament der Patient kriegt, sondern Apotheker, die ein anderes als das verordnete, aber wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben dürfen. Das hilft, deren Lagerkosten zu reduzieren.

   Aber grundsätzlich ist der neue B-ZV langweilig, steht doch alles schon in ähnlicher Form im alten. Auffällig ist nur, dass die Zahl der Ziele deutlich geschrumpft wurde. Im alten gab es noch viele „strategische Ziele“, „operative Ziele“ und Maßnahmen, eh oft schwammig definiert, aber immerhin. Jetzt gibt es praktisch nur Überschriften, und Zielwerte werden gerne mit kleinen Pfeilen dargestellt, die je nachdem nach unten oder nach oben zeigen – praktisch für die Zielerreichung. Der Grund dafür ist klar. Denn während der geheime, aber neue B-ZV groß abgefeiert wurde, ist, völlig ohne Tamtam, Ende Mai der II/2016- Monitoringbericht erschienen – die Berichte erscheinen halbjährlich und listen auf, wo die Gesundheitsreform steht. Sie zeigen also, wie diese funktioniert. Und weil sie (siehe oben) funktioniert, müssten die Erfolge des alten B-ZV, der von 2012 bis 2016 gegolten hat, in diesem Quasi-Abschluss-Bericht stehen. Wenn es etwas zum Feiern gäbe, dann eigentlich den II/2016-Bericht, nicht den neuen B-ZV.

   Eigentlich, wäre da nicht ein klitzekleines Problem; denn alle relevanten Ziele des alten B-ZV wurden schlicht nicht erreicht. Eigentlich hat sich in substanziellen Zielen niemand an den Vertrag gehalten. Das zeigt dieser Bericht sehr unangenehm auf. Also muss man den neuen B-ZV feiern. Damit feiert man eine ferne Zukunft. Und um die Chancen zu erhöhen, dass nicht wieder unangenehme Berichte das eigene Versagen monitorisieren (vielleicht liest ja doch mal ein Journalist diese Berichte), steckt man sich weniger, weniger konkrete und weniger hohe Ziele. Denn, am Ende ist der B-ZV ja nicht dazu da, ein Vertrag zu sein, der Vertragspartner an ein gemeinsames Vorhaben bindet (so wäre es in der realen, unseren Welt), sondern ein Papier, das gut klingt, wenn man es verkündet, das richtig nach was ausschaut und blenden kann – eben eine papierene Reform, die niemandem weh tut, schon gar nicht Politikern und Funktionären.

„Wiener Zeitung“ Nr. 116 vom 16.06.2017    

Budgettricks in gewaltigen Dimensionen  

Die Länder werden ihre geforderten 500 Millionen Euro doch bekommen. Zahlentricks im Finanzausgleich machen es möglich.

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Dass Österreichs Politiker in allen Institutionen etwas gegen Fakten haben, ist bekannt und hängt wohl damit zusammen, dass Fakten keine Meinung zulassen. Rund um die Gesundheitsreform fällt das dann doch krass aus. Während die Ärztekammer behauptet, dass 2021 um 4,5 Milliarden Euro weniger (von was?) ausgegeben werden, meint das Ministerium, es sind um 4,6 Milliarden mehr.

In der Ärztekammer meint man, dass „irrelevante Luftbuchungen“ enthalten sind, und im Ministerium, dass die Ärztekammer die Grundrechnungsarten nicht beherrscht. Bei zehn Milliarden Euro wäre ein bisschen mehr Klarheit angebracht, sollte man meinen. Also wie ist es wirklich?

Rein rechnerisch dürfte das Ministerium recht haben. Aber was genau rechnen die dort? Ein Blick in das Zahlenwerk der Gesundheitsreform offenbart nämlich Verblüffendes – genau bedacht, ist das aber gar nicht so verblüffend. Denn, wir erinnern uns, die Länder haben 500 Millionen Euro pro Jahr mehr gefordert, aber nur 200 Millionen für fünf Jahre erhalten. Und selbst die sind so verklausuliert, dass keiner genau weiß, ob es die jetzt extra gibt oder nicht. Warum also waren die Länder nicht sauer?

War Finanzminister Schelling so gut, dass er sie ausgebremst hat? Nun, eher nicht. Denn, er hat sogar mehr als 500 Millionen rausgerückt, aber eben nur sehr gut und gesichtswahrend versteckt. Alles liegt an der vereinbarten Bemessungsgrundlage. Bei den zukünftigen Gesundheitsausgaben wird als Ausgangsbasis jener Wert angenommen, den man vor vier Jahren als Obergrenze für 2016 angenommen hat. Aber das ist keine reale Zahl. Denn, wie ja auch medial bejubelt, die Grenze wurde stets unterschritten. 2015 lag man 800 Millionen Euro unter dem selbstgesteckten Ziel, das, wie auch der Rechnungshof bekrittelte, viel zu hoch angesetzt war. Und 2016 (da kamen die Ausgabensteigerungen für die Gehälter der Spitalsärzte dazu) waren es noch immer 500 Millionen Euro weniger. Und wie es aussieht, werden diese nächstes Jahr draufgelegt – ohne dass es jemand bemerkt. Und weil es in den Folgejahren ja um Prozente geht, wachsen die dann im Schnitt um 3,4 Prozent jährlich – also sogar weit über der Inflation!

Und, wohl um den Sozialversicherungen (via Ländern) etwas zustecken zu können, zudem dürfen die Ausgaben stärker als noch 2012 vereinbart wachsen. Das macht dann noch einmal etwa 100 Millionen zusätzlich und jährlich.

Am Ende dürfen die Kosten 2017 um über sechs Prozent steigen. Das ist doppelt so hoch wie das nominale Wirtschaftswachstum, und weit weg von den uns kolportierten 3,6 Prozent. Das war es mal endgültig mit der Gesundheitsreform 2012, aber es passiert eigentlich noch mehr. Denn auch wenn zugegebener Maßen diesmal die Argumentation auf der Seite der Ärztekammer besonders absurd ausfällt – bei solchen Steigerungen ein „unsoziales Kaputtsparen“ zu erkennen, lässt wirklich nicht auf ausreichende Rechenkapazitäten schließen –, ist es doch ein unwürdiges Propaganda-Spiel mit Zahlen, das alle Seiten aufführen, nur um der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen

„Wiener Zeitung“ Nr. 229 vom 24.11.2016    

Statt Gesundheitsreform, lieber Pharma-Bashing

Weil in der Gesundheitsreform nichts weitergeht und nun auch der Finanzplan zu scheitern droht, zeigt die Gesundheitspolitik ihren Zynismus.

Von Dr. Josef Probst abwärts argumentiert jeder Kassenmitarbeiter und Beamter mit politischem Hintergrund, dass Medikamentenpreise dermaßen stark steigen, dass es zu einer für das Kassensystem unerträglichen Schieflage kommt, die staatlich korrigiert werden muss. Deswegen ein gesetzlicher Zwangsrabatt, der dazu beitragen soll, die jährliche Ausgabensteigerung der sozialen Krankenversicherung zu stabilisieren.

Für bewilligungsfreie Medikamente ist ein Zwangsrabatt von 3 Prozent, für chefarztpflichtige Medikamente ein Rabatt von 7 Prozent, und für Medikamente, die nicht im Erstattungskodex (EKO) angeführt sind von 15 Prozent angedacht. Macht in Summe jährlich etwa 125 Mio. Euro, oder 6 Prozent des Umsatzes den Pharmaunternehmen mit den Krankenkassen erzielen.

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Analyse – Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag

Erstaunlich, aber die Gesundheitsreform wurde so oft verkündet, dass der eigentliche Akt der Reform, also der Beschluss des Bundes-Zielsteuererungsvertrags (B-ZV) kaum mehr diskutiert wird.

Vielleicht langweilt es die Medien, ständig das Gleiche bringen zu müssen; denn schließlich hat die Regierung diese Reform alleine 2013 bereits 5 mal unter Jubel präsentiert. Alternativ denkbar ist, dass es unendlich viele geheime Nebenabsprachen unter „Freunden“ gibt, sodass keine Diskussion nötig ist, also alle Akteure mehr oder weniger zufrieden gestellt wurden. Aber vielleicht ist der ganze B-ZV auch nur nichtssagend.

Nun, auf den ersten Blick scheint letzteres nicht der Fall zu sein. Der Vertrag zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen enthält, neben der üblichen Selbstbeweihräucherung, neue und gute Managementinstrumente – ein Verdienst der Kassen?

Wenn man die Ziel- und Maßnahmenkataloge der Kapitel 6, 7 und 8 ansieht, dann ist man ob der Klarheit richtig erstaunt. Transparent werden strategische und operative Ziele genannt, Maßnahmen, Messgrößen und Zeitachsen vorgegeben. Aber dann kommt das große ABER.

Denn realiter sind diese Kapitel nur eine Detaillierung der 15a-Vereinbarung, eine echte Konkretisierung findet man nicht. Im Gegenteil, in vielen, vor allem heiklen Themen, ist die 15a-Vereinbarung sogar konkreter und findet im B-ZV keine Entsprechung; z.B. ist die Veröffentlichungspflicht von Monitoringberichten– Abschnitt 7 d. 15a – im B-ZV nicht mehr beschrieben. Man kann also wieder einmal nur hoffen, dass die Transparenz nicht wie immer auf dem Weg zur Reform verschwindet. Und die wenigen Ansätze des B-ZV, die konkret sind, liefern alles andere als Anlass zu Hoffnung.

Ein Beispiel:

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Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag – eine Analyse

  

Erstaunlich, aber die Gesundheitsreform wurde so oft verkündet, dass der eigentliche Akt der Reform kaum mehr diskutiert wird.

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   Vielleicht langweilt es, ständig das Gleiche bringen zu müssen. Alternativ denkbar ist, dass es unendlich viele geheime Nebenabsprachen unter „Freunden“ gibt, sodass keine Diskussion nötig ist. Aber vielleicht ist der ganze Bundes-Zielsteuerungsvertrag auch nur nichtssagend.

   Auf den ersten Blick scheint er das nicht zu sein. Der Vertrag zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen enthält, neben der üblichen Selbstbeweihräucherung, neue und gute Managementinstrumente – ein Verdienst der Kassen.

   Wenn man die Ziel- und Maßnahmenkataloge ansieht, dann ist man ob der Klarheit richtig erstaunt. Transparent werden strategische und operative Ziele genannt, Maßnahmen, Messgrößen und Zeitachsen vorgegeben. Aber dann kommt das große ABER.

   Denn realiter sind diese Kapitel nur eine Detaillierung der 15a-Vereinbarung, eine echte Konkretisierung findet man nicht. Ein Beispiel: Die Zahl der Spitalsaufnahmen soll, entsprechend dem strategischen Ziel die Krankenhaushäufigkeiten zu senken, reduziert werden. Und was finden wir dort für eine Zielgröße? Eine Reduktion bis 2016 um 1,1 Prozent (jährlich?)! Das ist nichts. Wenn wir in der Geschwindigkeit vorgehen, dann werden wir 33 Jahre brauchen, bis wir den OECD-Schnitt erreicht haben, der irgendwann ja mal als Ziel angedacht war.

   Konsequenterweise sind die Ziele, den ambulanten Sektor zu stärken nicht besser: 2016 soll es ganze zwei moderne ambulante Versorgungsstrukturen (also vernünftige Gruppenpraxen) pro Bundesland geben – zwei!

   Und was die Stärkung der Hausarztversorgung betrifft, einigt man sich darauf, dass ein Prozent (!) der Bevölkerung pro Bundesland über solche Konzepte versorgt werden soll! Praktisch niemand!

   Und weil in den Kernkapiteln kaum Konkretes zu finden ist, ist es verständlich, dass im Rest auch alles vage bleibt. Kein Wort mehr von „virtuellen Budgets“, die die gemeinsame Finanzierung der Versorgung konkreter Patientengruppen (etwa Diabetikern) ermöglichen soll. Keine klaren Angaben, dass das Geld wirklich der Leistung folgen soll, also der ambulante Bereich Geld erhält, wenn er nachweislich Leistungen erbringt, die Krankenhausaufenthalte vermeiden. Ja, es finden sich nicht einmal konkrete Angaben, wie denn die Kostenberechnungen stattfinden sollen. Wo in den Vorentwürfen des Vertrags die Länder sich in die Karten hätten schauen lassen müssen, haben sie alles rausverhandelt. Übrig bleibt Nebel.

   Kaum wo findet man etwas anderes als die Absicht, bis 2014, 2015 oder 2016 Konzepte, Programme oder Rahmenbedingungen entworfen haben zu wollen. Umsetzungs- und Wirkungsorientierung, wie versprochen, ist nicht zu finden.

   Wenn man noch die zu diesem Vertrag konterkarierende Änderung der Ärzteausbildung bedenkt, die eben eine vernünftige Hausarztausbildung NICHT ermöglicht, aber für eine maximale Verfügbarkeit von billigen Turnusärzten in Spitälern sorgen soll (die neue medizinische Fakultät in Linz dient ja auch diesem Ziel), bleibt von der Reform genau nichts übrig, außer wirkungsloses, populistisches Reform-Getue.

„Wiener Zeitung“ Nr. 135 vom 12.07.2013 

Diabetiker sein in Niederösterreich

Die einseitige Kündigung, des Diabetes-Versorgungsprogramms „Therapie aktiv“ durch die Niederösterreichische Ärztekammer hat zu einem Aufschrei geführt

Als Argument brachte die Kammer unter anderem aber vor allen Dingen vor, dass die Versorgung nicht verbessert wurde, aber die Bürokratie gestiegen ist. Zudem seien so wenige Patienten (5.489 von etwa 75.000 Diabetikern) in diesem Programm eingeschrieben, dass man nur schwerlich von einem effektivem Versorgungskonzept sprechen kann.

Nun, auch ich war ob dieser Kündigung entsetzt. Egal wie schlecht das Programm aufgesetzt war (es war ein absoluter Schnellschuss, damit wir für die EU-Präsidentschaft 2006 international was vorweisen können – wäre ja peinlich gewesen, wenn Ministerin Rauch-Kallat zwar Diabetes zum gesundheitspolitischen Schwerpunkt  gemacht, aber nachweislich selbst nichts vorzuweisen hätte) und wie erfolglos es läuft (nicht einmal zehn Prozent aller Diabetiker nehmen aktuell daran teil), es war eben der erste Versuch, unser System patientenorientierter zu gestalten – so was beendet man nicht einfach so!

Doch vielleicht hat ja die Kammer gar nicht unrecht?

Beginnen wir mit der Diabetiker-Dunkelziffer, die ja immer wieder zitiert wird, um die Ausmaße des Problems zu illustrieren. Höchstoffiziell genannt werden 30 bis 50 Prozent. Anders ausgedrückt: zu den, wegen ihres Medikamentenverbrauchs, bekannten 300.000 Diabetiker, kommen 100.000 bis 150.000, die gar nicht wissen, dass sie krank sind.

Da unsere Politik wenig an Fakten interessiert ist, gibt es keine Studien, die das belegen – die Dunkelziffer ist eine „Bauchzahl“ und soll sie vermutlich auch bleiben. Andererseits, ging eine sehr kleine (und natürlich unveröffentlichte) Studie in NÖ vor zehn Jahren dieser Dunkelziffer nach – und siehe da, hier sind so gut wie alle Diabetiker bekannt. Es gibt in NÖ praktisch keine Dunkelziffer – ein eigenartiges Phänomen.

So wie wir schon nicht wissen, wie viele Diabetiker es gibt, wissen wir noch weniger wie sie versorgt sind. Also, wie viele erblinden, wie vielen werden Füße amputiert, wie viele müssen an die Dialyse, weil ihre Nieren versagen – lauter blinde Flecken.

Aber, wir können nachschauen, wie oft sie ins Spital müssen, wohl hauptsächlich deswegen, weil ihr Blutzucker verrückt spielt, der das tut, weil der Patient schlecht begleitet und sein Zucker schlecht eingestellt ist. Die Spitalshäufigkeit ist kein guter aber für unsere Zwecke brauchbarer und mangels valider Daten auch einziger Parameter, um zu schauen, wie Diabetiker außerhalb des Spitals versorgt sind.

Und siehe da, die niederösterreichischen Diabetiker liegen mit riesigem Abstand am seltensten im Spital. Während in anderen Bundesländern fünf bis sechs Prozent der dortigen Diabetiker einmal pro Jahr im Spital liegen, sind es in NÖ nur drei – Und das passt grosso modo zum Wissen, dass die Spitalshäufigkeit dann, wenn Diabetiker früh erkannt und gut betreut werden, sinkt! Das bedeutet im Umkehrschluss: die Niederösterreichischen Diabetiker sind besser versorgt als die Diabetiker in allen anderen Bundesländern (was nicht heißt, dass es im internationalen Vergleich eine gute Versorgung ist!!)

Mortalität Diabetes

Ist es also so, dass überall in Österreich „Therapie aktiv“ wichtig ist, um die Diabetiker-Versorgung zu verbessern, nur in Niederösterreich nicht? Ja, es sieht ganz danach aus – warum das so ist, weiß kein Mensch. Wahrscheinlich ist es das Honorarsystem der niederösterreichischen Hausärzte, vielleicht aber auch nicht.

Was wir aber für die anstehende Reform lernen können ist, wie wichtig es ist, regionale Versorgungskonzepte zu entwerfen um regionale Probleme zu lösen. Zentrale, rigide Vorgaben können, egal wie gut durchdacht, mehr irritieren, als nützen.

Abo-Literaturservice: Unterlagen zur Gesundheitsreform 2012

Enthalten sind alle mir zugänglichen Unterlagen zur Gesundheitsreform 2012, v.a. die beiden 15a-Vereinbarungen samt Erläuterungen. Einige Gesetzesvorlagen sind bereist auf den Weg gebracht – hier ein link ins Parlament zum Thema Zielsteuerung, und hier ein link ins Parlament zum Thema Organisation und Finanzierung

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Die Gesundheitsreform 2012 – eine Analyse

Auch wenn die Variante vom 27.9.2012 gegenüber der Endvariante – dazwischen liegen Monate politische Verhandlungen, an deren Ende Texte statt klarer und gesetzesfähiger immer unschärfer und unverbindlicher klingen – im Sinne der Versorgungsforschung deutlich besser war, das was rausgekommen ist, kann ernsthaft Grundlage einer echten Reform darstellen.

Die allgemeine Stoßrichtung

Wesentliche Aussage ist, dass unsere Versorgung zielorientiert gestaltet werden soll, wobei Ziele patientenorientiert aufzustellen sind und die Institutionen- Orientierung (also im Wesentlichen Spitalsstandorte und Kassenordinationen) einer integrierten Versorgung weichen soll. Patienten sollen dort behandelt werden, wo es richtig ist, und nicht dort wo gerade eine Gesundheitseinrichtung steht oder/und offen hat („Best Point of Service“).

Messgrößen und Zielwerte sind zu entwickeln und zu implementieren, die die Patientenorientierung sowohl in Ergebnissen, Strukturen und Prozessen messen sollen – es soll also transparent werden, ob der Patient zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle die richtige Leistung erhält.

Rahmenziele werden zwar zentral aufgestellt, aber sie sind dezentral unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten zu konkretisieren. Es sind definitiv keine „zentralistischen“ Diktate. Dezentral bedeutet übrigens auf Ebene der Versorgungsregionen (VR) des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG), und davon gibt es 32. Es ist also jedes Bundesland weiter unterteilt – das sollte dezentral genug sein.

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