Kassen, Kammern, Ambulatorien, der Gesamtvertrag und die PHC-Zentren

(Lesezeit 4 Min) Ärztekammern, Krankenkassen und Ambulatorien; ein Streit der praktisch so alt ist wie die zweite Republik und in der PHC-Diskussion gerade wieder aufflammt

 

Herbst 1955 – Seit kurzem gibt es den Staatsvertrag, die Besatzungsmächte sind noch nicht vollständig abgezogen, da wird das ASVG, zur Abstimmung gebracht. Und fast typisch, trotz zehn Jahren Verhandlung, kommt eine, wie ein Stenographisches  Protokoll zeigt, schnell zusammengezimmerte „Zwischenlösung“ zur Verlesung, weil wenige Tage davor ein Aufstand der Wiener Ärztekammer zu Änderungen zwang.

Um was es ging? Um Ambulatorien und Kassenplanstellen.

Ursprünglich war vorgesehen, die ambulante ärztliche Versorgung durch niedergelassen Ärzte UND Kassenambulatorien sicherzustellen. Das war der Ärztekammer ein Dorn im Auge, und sie forderte fixe Kassenplanstellen und ein Veto-Recht bei Errichtung von Ambulatorien. Sie fürchtete, nicht zu Unrecht, dass Kassen mit ihren Ambulatorien über kurz oder lang niedergelassene Ärzte verdrängen würden. Man gab nach, und weil man es nicht besser wusste, oder in der Kürze der Zeit nicht anders konnte, entschied man, dass alle niedergelassenen Ärzte, die mit den Kassen einen Vertrag eingingen, automatisch zu einer Planstelle wurden. Die im Verhältnis überversorgten Ballungszentren, allen voran in Wien, rühren da her. Denn seit dem, muss jede Kassenstelle die abgebaut oder aufgebaut werden soll, zwischen Kassen und Kammern über den Gesamtvertrag ausverhandelt werden – ohne versorgungswissenschaftliche Begründung.

Ja, so lange existiert der Konflikt, der uns im Rahmen der PHC-Gesetzes-Werdung wieder beschäftigt. Und auch weiterhin ist die Begründung der Ärztekammer nicht unrichtig.

Denn, obwohl vorgeschrieben wäre, dass sich kasseneigene Ambulatorien durch die gleichen Honorare wie Kassenärzte finanzieren müssen, schaffen das gerade mal 10%! Der Rest wird subventioniert, in dem ihre Defizite aus Kassenmittel gedeckt werden – was sie eigentlich nicht dürften. Doch wo kein Kläger, da kein Richter – und ohne es belegen zu können, laufen vermutlich zwischen den Vertragspartnern (Kassen und Kammern) viele Deals, nach dem Prinzip „wenn Du mir nicht weh tust, tu ich Dir auch nicht weh“. Und weil die teils abenteuerlich schlechte Versorgungswirksamkeit der Ambulatorien hin und wieder angesprochen wird – wie würde wohl die kämmerliche Diskussion aussehen, wenn Kassenambulatorien längere Öffnungszeiten hätten, oder gar patientenorientiert ihre Leistungen anböten.

Wesentlich für die jetzige Diskussion ist jedoch die, na, sagen wir, semilegale Subvention. Wenn diese auch mit den PHC-Zentren, die als Ambulatorien geführt werden sollen, passiert, dann stellen diese PHC-Zentren tatsächliche eine unbezwingbare Konkurrenz dar, und die Befürchtung der Ärztekammer aus 1955, dass so die niedergelassene Kassen-Ärzte über kurz oder lang verschwinden, würde sich nach über 60 Jahren bewahrheiten.

Dass Politiker gewillt sind, solche Subventionen zu bezahlen, sieht man am Vorzeigeprojekt „Maria Hilf“. In dieses PHC-Zentrum, das nicht mehr als eine Gruppenpraxis von drei Kassen-Hausärzten ist, fließen jährlich 230.000 Euro. Da es aber nicht als Ambulatorium firmiert, können diese Subventionen nicht dauerhaft, oder sogar rechtskonform ausbezahlt werden.

Soll das geschehen, dann braucht es eben ein PHC-Gesetz, das über den Gesamtvertrag hinaus geht – denn in einem PHC müssen viele Gesundheitsdienstleistungen, nicht nur ärztliche, gebündelt werden, die heute aus den unterschiedlichsten Töpfen finanziert werden. Die Töpfe befinden sich aktuell im Besitz der Gemeinden, Länder und dem Bund, bei unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern (Reha etwa), oft auch in einem ganz anderen System – dem Sozialsystem (Pflege), das völlig anders tickt, als das Gesundheitssystem.

Es wird nie passieren, dass all diese „Scheingeldgeber“ (am Ende kommt das Geld immer nur von uns) zustimmen, dass sie „ihr“ Geld ohne weitere Kontrollmöglichkeiten dem Verhandlungsmonopol zwischen Kassen und Ärztekammer überlassen.

Und weil das klar ist, wird jede Änderung in dieser Reichtung durch die Ärztekammer blockiert – und das ist auch ihr gesetzlicher Auftrag. Denn, sie ist nicht für die Versorgung zuständig, sondern hat die Interessen der Ärzte  zu vertreten. Und wenn die Kammer zustimmte, dass Ärzte in Konkurs gehen, weil sie von subventionierten Einrichtungen niederkonkurrenziert werden, hätte sie ihren Auftrag nicht erfüllt.

 

Die Art und Weise allerdings, wie die Kammer vorgeht, ist aber destruktiv und polemisch.

Man bedenke die Argumente: Es drohe Staatsmedizin a la DDR, gleichzeitig wird vor profitgierigen Großkonzernen gewarnt, die die niedergelassenen Ärzte als freien Berufsstand bedrohen (als ob nur Kassenärzte „frei Ärzte“ wären?!); unternehmerische Ärzte die offenbar ohne Gewinnabsicht, dafür mit Kollektivvertrag arbeiten, im Gegensatz zu Ambulatorien, die nicht am Patientenwohl (von profitorientierten Unternehmen auch  Kundenzufriedenheit genannt, ein nicht unwesentlicher Faktor) interessiert sind, sondern am Gewinn, den man durch Patientenleid erzielen kann.

Verstaatlichung, Privatisierung oder beides gleichzeitig?  Hat die Ärztekammer eine völlig neue Wirtschaftstheorie entwickelt? Oder will sie einfach nur polemisieren, verängstigen und mobilisieren?

Nun, aus der Historie sind diese Paradoxa erklärbar –Ambulatorien, entweder in den Händen der Kassen (DDR-Staatsmedizin) oder von Privaten (Profitgierige Großkonzerne) stellen eine Konkurrenz für die Ärztekammer dar – und daher sind beide prinzipiell böse und zu bekämpfen.

 

Aber wie schaut es denn mit uns, den Finanziers und Nutznießern unseres Gesundheitswesens, aus? Wofür sollten wir eintreten?

Es gibt tonnenweise wissenschaftliche Literatur, dass das, was wir „Gesundheitssystem“ nennen, teuer und ineffektiv ist. Ineffektiv bedeutet in diesem Zusammenhang übrigens, dass wir weniger gesund sind, als wir sein sollten, oder, wenn unser Gesundheitswesen vernünftiger organisiert wäre, sein müssten. Wir bezahlen diese Streitereien mit viel Geld und weniger gesunden Lebensjahren; und die, die chronisch krank sind, mit vielen verlorenen Lebensjahren  – die sterben einfach früher als nötig.

Wir, so denke ich, hätten ein Recht darauf, dass diese Machtklüngel endlich zu einer Lösung kommen – nach über 60 Jahren!