Regierungsprogramm neu!

   Vor zwei Jahren hatten wir ein Regierungsprogramm, das viel versprach. Jetzt liegt wieder eines vor – ein deutlich mageres.

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   Das alte Regierungsprogramm, von dem viele substanzielle Ideen im Gesundheitsbereich entweder verwässert wurden (einheitlicher Honorar- und Leistungskatalog) oder gestorben sind (Finanzierung von Gesundheit, Vorsorge und Pflege gesamtheitlich betrachten), war quantitativ viel ausführlicher. Diesmal widmen sich gerade einmal 4 Prozent des Regierungsprogramms der Pflege und Gesundheit. Also eher wenig, aber Quantität heißt nicht Qualität – oder doch?

   Redaktionell jedenfalls ist die Qualität schlecht. Was heißt etwa: „Wohnortnahe Versorgung durch Kassenärztinnen und Kinderärzte darf nicht nur in der Stadt, sondern muss auch auf dem Land zugänglich sein“? Will sich die Regierung für Kassenärztinnen (weiblich) und Kinderärzte (männlich und ohne Kassenvertrag) auf dem Land einsetzen? Oder: „Im Medizinstudium wird eine Fachärztin beziehungsweise ein Facharzt für Allgemeinmedizin geschaffen.“ Werden Allgemeinmediziner, wie Zahnärzte, ein eigenes Studium kriegen? Und sind sie unmittelbar nach dem Studium Fachärzte, müssen also keine postpromotionelle Ausbildung – den Turnus – mehr machen?

   Wenn also solche Ungenauigkeiten enthalten sind, ist es nicht unbegründet anzunehmen, dass in dem Programm viele einfach gut klingende, teils seit Jahrzehnten bekannte Lippenbekenntnisse enthalten sind, die nie umgesetzt werden, vor allem dann nicht, wenn das gegen Länder- oder Kammerinteressen nur mit Verfassungsänderungen realisiert werden könnte.

   Doch was wird dann umgesetzt? Eindeutig: die Vermehrung der Arbeitskräfte, und zwar der billigen! Eine Pflegereform kommt nicht, denn das Pflegesystem wird wieder hart vom Gesundheitssystem getrennt. Dem Pflegekräftemangel, der ähnlich dem Ärztemangel nicht an der Zahl der Ausgebildeten (damit liegen wir laut Auswertung der Daten des Pflegeregisters im europäischen Spitzenfeld) festzumachen ist, sondern an deren Unwilligkeit im öffentlichen System zu arbeiten, wird mit mehr Ausbildungsstellen (Pflegelehre) und der Aufnahme aller Pflegeberufe in die Mangelberufsliste, mit dem Ziel; Zuwanderer zu unterstützen (Migrants-Care-Programme), begegnet. Irgendwann wird man dann so viele Migranten haben, dass genug mit dabei sind, die auch unter den jetzigen Arbeitsbedingungen in Pflegeheimen arbeiten wollen.

   Und im Gesundheitsbereich ist eine Ausweitung der Medizinstudienplätze geplant, womit die Zahl der Studenten im „klinisch-praktischen Jahr“ ausgeweitet werden kann. In diesem Zusammenhang steht dann auch „Integration der Inhalte der Basisausbildung (Anm.: gehört heute zur postpromotionellen Ausbildung) um (!) das klinisch-praktische Jahr“ – was, irgendwie danach klingt, als ob das „klinisch-praktische Jahr“ um die neun Monate Basisausbildung verlängert und so die Zahl der „billigen“ Turnusarzt-Ersatzarbeitskräfte vermehrt werden könnte.

   Und dann ist geplant, das Opt-out aus der Spitalsarbeitszeitregelung wieder einzuführen – zurück zur 60-Stunden-Woche! Diese ist zwar nach EU-Recht nur möglich, wenn jeder einzelne Arzt freiwillig zustimmt, aber was heißt schon freiwillig bei Turnusärzten, wenn sie darauf angewiesen sind, einen Ausbildungsplatz zu bekommen?   

So will man (sprich: Länder und Gemeinden) sich also die Systeme weiter leisten, ganz ohne Reformen.

„Wiener Zeitung“ vom 23.01.2020  

Gesundheit im Regierungsprogramm

Das Kapitel Gesundheit umfasst nur fünf Seiten, dazu noch eine Seite Pflege – aber die Inhalte haben es in sich.

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   Im Grunde wird eine Fülle von Schlagworten – oder Schlagsätzen – aneinandergereiht. Ob dahinter detailliertere Gedanken oder operationalisierbare Konzepte stehen, bleibt unklar. Zu vermuten ist es, da sich einiges unter mehreren Überschriften des Regierungsprogramms wiederholt – zumindest hoffen sollte man das.

    Klar ist, dass es in Bezug auf das Gesundheitswesen in den vergangenen 20 Jahren niemals ein mutigeres Regierungsprogramm gab. Üblicherweise wird ein mutiges Vorhaben im Rahmen der Verhandlungen derart entstellt, dass das, was übrig bleibt, eine gut klingende Anleitung zum Waschen ohne Nasswerden ist. Nicht diesmal.

   Da ist einmal die Idee, die 22 Sozialversicherungen (also nicht nur Kassen) zu fünf zu fusionieren – ein echter Tabubruch. Zwar wird festgehalten, dass das alles nur gemeinsam mit den Ländern und unter Wahrung der partizipativen Selbstverwaltung passieren soll – alleine, dass es da steht, ist für einen langjährigen Beobachter aber atemberaubend.

    Betrachtet man zudem, dass dezidiert festgehalten wird, dass es künftig statt föderaler Ärzte-Gesamtverträge nur mehr österreichweite und zudem flexiblere Kassenverträge (die regionale Zu- und Abschläge erlauben) geben soll, will man der Regierung Reformwillen abkaufen. Niemand stellt so etwas vor, wenn er es nicht umsetzen will, ist doch der politische Schaden passiert, sobald man es ankündigt.

   Die Idee der Entlastung des spitalsambulanten Bereichs ist nicht neu. Auch nicht, dass es zu einer Anpassung der Finanzierungsströme (Geld folgt Leistung; ambulante und niedergelassene Finanzierung) kommen muss. Nimmt sich die Regierung ernst, wird sie endlich Gesetze verabschieden, die einen sinnvollen Geldfluss zwischen diesen beiden Welten ermöglichen – 20 Jahre nach dem Erkennen des Problems der dualen Finanzierung der ambulanten ärztlichen Versorgung (steuerfinanzierte Spitalsambulanzen und kassenfinanzierte Vertragsärzte). Beeindruckend.

   Und schließlich findet man noch etwas: Die Finanzierung von Gesundheit, Vorsorge und Pflege muss gesamtheitlich betrachtet werden. Bis dato wurde immer nur bis zur Pflege gedacht und peinlich genau darauf geachtet, dass Pflege im Sozialsystem vom Gesundheitssystem getrennt blieb. Diese Schnitt stelle wird aufgeweicht, indem das Geldleistungsprinzip der Pflege durch Gewährung von Sachleistungen komplementiert werden soll. Die „Bemühungen zur Festigung der Gesundheit und der Prävention für Pflegebedürftige, um eine Stabilisierung beziehungsweise eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen“ – so im Regierungsprogramm – würden erheblich erleichtert.   

Ob das alles kommt oder am Ende doch nur Show ist wie die meisten Regierungsprogramme, werden wir bald erkennen können. Denn so revolutionär das alles klingt, in der Umsetzung wird es wesentlich davon abhängen, wer welche Vetorechte erhält. Wenn, wie in der Vergangenheit üblich, Ländern, Kassen und Kammern großzügige Vetorechte eingeräumt werden oder in Gremien immer nur ein Einstimmigkeitsprinzip eingeführt wird, dann wird alles – wie immer – in der Ankündigung stecken bleiben

„Wiener Zeitung“ Nr. 247 vom 22.12.2017