Die Wiener Spitalspläne

    Der Wirbel um die Reduktion von mehr als zehn Prozent der Ärzte in Wiens Gemeindespitälern ist sehr groß – berechtigt?

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   Mal abgesehen davon, dass der Wirbel nur entstehen konnte, weil bei den Geheimverhandlungen offensichtlich ein Sender-Empfänger-Problem bestand, oder jetzt vorgetäuscht wird – Geheimverhandlungen sind dazu recht praktisch –, ist der Plan, zehn Prozent des ärztlichen Personals abzubauen, in einer Zeit, in der durch die Umsetzung der EU-Arbeitnehmerschutzbestimmungen ohnehin eine Kapazitätsreduktion von 15 Prozent nötig ist, doch als ambitioniert zu beschreiben. Ambitioniert ist in der Gesundheitspolitik praktisch nie etwas, aber, wenn man das wirklich will, dann ginge es schon.

   Zuerst müssten in hunderten Stationen aller Spitäler alle Prozesse so umgestellt werden, dass Patienten den ganzen Tag über behandelt werden können. Dann muss alles darauf ausgerichtet werden, dass Patienten so schnell wie möglich das Spital wieder verlassen.

   Jene etwa 80.000 Patienten, für die eigentlich ein Aufenthalt von weniger als 24 Stunden reichte, sollten innerhalb von 24 Stunden wieder entlassen werden. Dazu braucht es eigene, interdisziplinäre Einrichtungen, in denen versucht wird, Patienten ambulant (unter 24 Stunden) statt stationär (über 24 Stunden) zu behandeln.

   Es muss dort ausreichend und ausreichend ausgestattete Behandlungsplätze geben für jene, die nur kurz, wie in einer Ordination, ein Spital brauchen genauso wie für jene, die mehrere Stunden brauchen und daher bequeme Therapiesessel oder Betten benötigen. Erst wenn klar ist, dass der Patienten nicht innerhalb von 24 Stunden entlassen werden kann, sollte er auf eine Station verlegt werden – unter Tags, geplant und medizinisch abgeklärt.

   Am Ende geht es darum, alles so auszurichten, stationäre Patienten zu vermeiden.

   Doch wie sieht es real aus?

   Alles, von der Politik bis zur Finanzierung, ist darauf ausgerichtet, stationäre Patienten zu „erzeugen“. Ambulante Versorgung ist nicht Aufgabe der Spitäler. So werden etwa Patienten, deren medizinische Abklärung nicht am Vormittag erledigt werden kann, für mindestens 48 Stunden aufgenommen – die Station als Wartesaal für an sich ambulante Patienten.

   Und weil diese in der Wartezeit nicht ohne Ärzte und Pflege auskommen, werden unnötig Ressourcen verbraucht.

   Dazu kommt, dass die Berufsgruppen, von Schreibkräften bis hin zu Ärzten, unterschiedliche, unabgestimmte Arbeitszeitmodelle haben – und keines ist wirklich auf das Patientenaufkommen ausgerichtet. Vor allem bei Ärzten ist die Personal-Einsatzplanung in der Regel völlig anachronistisch, oder wie es netter klingt, traditionell. So etwas birgt Effizienzprobleme, Konfliktpotenzial und Frust – der bei Reformen laut wird.

   Kann das alles wirklich in zwei, drei Jahren reformiert werden? In allen Gemeindespitälern mit 18.000 Mitarbeiter, 250.000 stationären Patienten, 3000 Ärzten und 8000 Pflegekräften? Sehr ambitioniert.

   Was aber, wenn es nicht gelingt, was wahrscheinlicher ist, und trotzdem Ärzte reduziert werden? Dann wird es zu einer enormen Arbeitsverdichtung kommen, das wird die Personalfluktuation steigern und am Ende die Behandlungsqualität sinken lassen. Aber Gott sei Dank messen wir diese Qualität nicht.

„Wiener Zeitung“ Nr. 034 vom 19.02.2015  

Haltet den Dieb – das Machtspiel rund um die Spitalsärzte

Spitalsärzte pochen auf ein Recht, das ihnen elf Jahre lang vorenthalten wurde. Doch wer sauer reagiert, sind die, die das Gesetz gebrochen haben.

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   „Der Schlächter ruft! Die Augen fest geschlossen! Das Kalb marschiert mit ruhig festem Tritt. Die Kälber, deren Blut im Schlachthaus schon geflossen, marschier’n im Geist in seinen Reihen mit“, schrieb Berthold Brecht in seinem „Kälbermarsch“ als Parodie auf ein ganz anderes Lied, das so lautet:

   „Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA marschiert mit ruhig festem Schritt. Kameraden, die Rotfront und Reaktion erschossen, marschier’n im Geist in unseren Reihen mit.“

   Was das mit Gesundheitspolitik zu tun hat? Nichts. Erstaunlich ist aber, dass dem SPÖ-Klubobmann in Kärnten Herwig Seiser der „Kälbermarsch“ einfällt und das mittels Presseaussendung kund tut, wenn er an Spitalsärzte und ihre Führer, den Ärztekammerpräsidenten Josef Huber und die Spitalsärzte-Vertreterin Petra Preiß, denkt.

   Dass die damit nicht leben können, versteht er übrigens als eine bewusste Fehlinterpretation, die ihn wundert. Er meinte und machte dazu gleich wieder eine Presseaussendung, dass es ihm darum ging, „aufzuzeigen, dass Ärztekammervertreter, die vor nicht allzulanger Zeit unter der Herrschaft der FPÖ in Kärnten gelitten haben, sich offensichtlich jetzt wieder genau von dieser FPÖ instrumentalisieren lassen“. Wahrlich eine deeskalierende Aussage.

   Hintergrund dieser Schlammschlacht ist, dass Kärntens Spitalsärzte etwas Unerhörtes gewagt haben.

   Statt der Obrigkeit und dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der ehemaligen SPÖ-Landtagsabgeordnete Arnold Auer ist, der sogar in gemeinsamen Pressekonferenzen mit dem Kabeg-Vorstand Arnold Gabriel, ehemaliger Büroleiter von Landeshauptmann Peter Kaiser, Ärzte unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen vor Alleingängen warnte, zu gehorchen, organisierten sich die Ärzte selbst und folgten den lege artis gar nicht zuständigen Kammerfunktionären. Ein Affront, gar eine Majestätsbeleidigung.

   Kärnten ist aber nur die Spitze eines durch und durch politisierten und absolut regierten Spitalswesens. Ein Blick in andere Länder zeigt das.

   Da fällt natürlich Landeshauptmann Josef Pühringer auf, der die Ärztekammer, wenn sie nicht spurt, in die Pfanne hauen will, „bis dass das Fett nur so spritzt“.

   Ganz so krass passiert das meist nicht, aber es passiert. Schauen wir nach Niederösterreich. Dort wurde das Land gerade verurteilt, weil es ärztliche Überstunden nicht gesetzeskonform sondern willkürlich (nicht) ausbezahlte. Oder nach Wien, wo jahrelange gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichstage einfach unterschlagen wurden.

   In all diesen Fällen haben Länder und Gewerkschaften (aber auch Ärztekammern, die sich in der Vergangenheit lieber um Kassen- als um Spitalsärzte kümmerten und wenigstens das gleiche Machtstreben an den Tag legen) gezeigt, dass Gesetze für sie nur gelten, wenn sie den eigenen Interessen dienen. Sonst eben nicht.

   Nun jedoch hat die Europäische Union Österreich gezwungen, ein elf Jahre altes Gesetz zu exekutieren, in dem der Mitarbeiterschutz auch für Spitalsärzte gilt. Das beendet (wenigstens für kurze Zeit) die Willkür – und damit können die Herrscher so gar nicht umgehen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 014 vom 22.01.2015   

Arbeitnehmerschutz für Spitalsärzte – unwichtig

 

Eine 48-Stunden-Woche und nicht länger als 25 Stunden am Stück – mehr sollten angestellte Ärzte nicht arbeiten dürfen, meint die EU seit 2003.

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   Die EU hat 1993 (vor 21 Jahren) eine Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt, die das Ziel hatte, den Arbeitnehmerschutz im öffentlichen Dienst, auch in Spitälern, zu verbessern – schließlich ist die EU ja eine Wertegemeinschaft, die gemeinsame Sozialstandards verlangen will, und das nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor. Seitdem war klar, wohin der Zug fährt, auch in Österreich, das damals erst über den EU-Beitritt diskutierte.

   Nun, der erste Vorschlag wurde von den Regierungen zurückgeworfen und eine zehnjährige Verhandlungsphase begann, die 2003 (vor elf Jahren) in einer Arbeitszeitrichtlinie endete. Jetzt war klar, auch für Österreich, dass Arbeitnehmerschutz nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Arbeitgeber gilt. Für Spitalsärzte galt ab nun in der ganzen EU: 48-Stunden-Woche und nicht länger als 25 Stunden am Stück.

   2010 legte die EU-Kommission einen Bericht vor, wie denn die Richtlinie umgesetzt wurde. Und da stand einiges über Österreich drinnen:

   Die durchschnittliche Arbeitszeit kann ohne Zustimmung der Mitarbeiter auf 60 Stunden erhöht werden, Mindestruhezeiten werden nicht gewährt, es gibt Verzögerungen bei der Möglichkeit zur Konsumation von Ausgleichsruhezeiten, trotz klarer Aussagen des EuGH (2003) werden Bereitschaftszeiten weiterhin nicht als Arbeitszeit gewertet, was sogar von den Behörden selbst zugegeben wird, und, und, und – wir haben praktisch also gar nichts getan, um EU-konform zu arbeiten.

   2012 wurde von einer Privatperson, die ich sehr gut kenne, eine EU-Beschwerde eingereicht, die die fehlende Umsetzung beklagte.

   2013 musste die Regierung dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme war dermaßen ungenügend, dass die EU am 21. Februar 2014 eine Klage androhte. Und nur, weil eine nicht EU-konforme Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes die Regierung Millionen von Euro kosten würde, begann man einzulenken und will nun die Arbeitszeit der Spitalsärzte senken.

   2021, also 28 Jahre, nachdem klar wurde, dass die Ausbeutung von Spitalsärzten nicht in das europäische Wertegerüst passt, werden wir die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG umgesetzt haben!

   Und warum erst 2021? Weil es sonst zu überraschend käme und die Politik keine Zeit habe, sich auf diese „neuen“ Bedingungen einzustellen. Was für eine Begründung!

   Realiter geht es darum, dass die Länder weiterhin keine Spitalsreform wollen. Jeder Standort muss gesichert werden, selbst wenn klar ist, dass damit mehr geschadet als genützt wird. Und weil der Spitalswildwuchs belieben muss, geht es jetzt darum zu verhandeln: Der Finanzausgleich muss Ländern mehr Geld bringen, etwaige Rettungspakete sind zu schnüren, Stabilitätspakt und „Kostendämpfungspfad“ der Gesundheitsreform müssen aufgeschnürt werden etc. Das braucht Zeit.    Und bis dahin ist, wie bisher, der Arbeitnehmerschutz völlig egal, auch den Gewerkschaftern Sabine Oberhauser und Rudolf Hundstorfer, die für alle Arbeitnehmer 12 statt 10 Stunden am Stück bei einer 40-Stunden-Woche ausschließen, aber bei Spitalsärzten 49 Stunden am Stück bei einer 60-Stunden-Woche okay finden

„Wiener Zeitung“ Nr. 192 vom 02.10.2014  

Analyse: Das Ambulanz-Modell der Ärztekammer

(8 Min Lesezeit) Errichtet man 1.041 neue Kassenstellen, dann erspart man sich in der Versorgung 322.000.000 €. Das rechnet die Ärztekammer in einem Simulationsmodell vor.

Und wie schaut dieses Modell aus?

Das erste, das  auffällt ist, dass es sich um ein rein betriebswirtschaftliches Rechenmodell handelt, weit weg von gesundheitsökonomischen Ansätzen. Es finden sich keine Versorgungskonzepte für bestimmte Patientengruppen oder Angaben zum Patientennutzen – gar nichts. Mehr noch, das Wort Patienten kommt KEIN einziges Mal als Bezeichnung für einen kranken Menschen vor, sondern wird ausschließlich als Maßeinheit verwendet.

Diesem rein betriebswirtschaftlichen Ansatz entsprechend, wird daher auch nur in Kosten pro Leistungserbringer (Kassenarzt oder Spitalsambulanz) gerechnet, und nicht, wie eben in der Gesundheitsökonomie üblich, in Kosten pro Patientennutzen. Das ist schon verstörend, weil gerade die Ärztekammer die „Ökonomisierung“ des Gesundheitssystems beklagt, und selbst doch nur betriebswirtschaftlich zu denken scheint.

Aber vielleicht ist es wenigstens eine gute betriebswirtschaftliche Rechnung?

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Frau Doktor, Sie sind immer noch da?

Spitalsärzte leisten nicht nur enorme Wochenarbeitszeiten, die Dauer ihrer Dienste ist für immer mehr Patienten unvorstellbar – und gefährlich.

Hat ein Spitalsarzt Dienst, bedeutet das, morgens anzutreten und bis zum nächsten Tag zu arbeiten, 24 Stunden Minimum. In einigen Spitälern endet der Dienst tatsächlich „schon“ nach 24 Stunden, die Mehrheit arbeitet aber nach wie vor etwa 30 Stunden am Stück, auch 48 sind keine Seltenheit.

Während der Nacht besteht Bereitschaft, diensthabende Ärzte dürften also schlafen – theoretisch. Denn durch das steigende Patientenaufkommen nimmt auch die Arbeit in der Nacht zu. Es ist keine Seltenheit, dass Ärzte erst um zwei Uhr morgens Abendessen. Ebenso passiert es laufend, dass ein Diensthabender gar nicht zum Schlafen kommt oder stündlich geweckt wird. Selbst in einer „ruhigen“ Nacht beginnt diese nicht vor eins und endet spätestens um halb sechs. Und dann wird „munter“ weiter behandelt.

Ärzte sind sich bewusst, dass sie nicht „munter“ sind. Das führt zu immer höher werdendem Druck, den sie auf sich selbst ausüben. Und so haben Ärzte im Dienst selbst beim Schlafen erhöhten Blutdruck und Puls. Eine Ärztin erzählte mir, sie würde wie ein Wachhund schlafen – schließlich darf man das Telefon nicht „überhören“.

Es ist bewiesen, dass nach 17 Stunden Dienst die Reaktionszeit der mit einem Alkoholspiegel von 0,5 Promille entspricht. Einem Autofahrer nimmt man den Führerschein weg, wenn man ihn fahrend erwischt, ein Arzt hingegen arbeitet so noch mindestens sieben Stunden weiter. Und tatsächlich fühlen sich viele nach einem Dienst „wie betrunken“ und vermeiden es, sich ins Auto zu setzen. Einer Ärztin wurde einmal abgeraten, nach 27 Stunden Dienst mit eineinhalb Stunden Schlaf mit dem Rad nach Hause zu fahren – aus Sicherheitsgründen. Laut dem Arbeitszeitgesetz für Ärzte, das diesen Wahnsinn ermöglicht, hätte sie aber noch Patienten behandeln dürfen: 48 Stunden am Stück sind ebenso legal wie eine Wochenarbeitszeit von 72 Stunden. Bis zu 8 Dienste pro Monat sind erlaubt, was bedeutet, fast jede dritte Nacht im Spital zu verbringen. Das ist so, als ob man jeden dritten Tag auf einen Ball geht, ohne jemals richtig auszuschlafen! Und trotz dieser großzügigen Regelung, werden die Dienstzeiten oft überschritten.

Die meisten Ärzte – inklusive ihrer Familien – leiden darunter, sind jedoch finanziell davon abhängig. Die Entlohnung der Dienste macht mindestens 30 Prozent des Gehalts aus. Aber selbst wenn es nicht auch ums Geld ginge, sie hätten gar keine Wahl, weil nur so viele Ärzte, vor allem Turnusärzte, angestellt werden, wie es das Arbeitszeitgesetz hergibt. Wenn dann Grippewellen oder Schwangerschaften „passieren“, muss das Gesetz halt übertreten werden.

Dass die Politik das zulässt, hängt damit zusammen, dass an allen Spitälern krampfhaft festgehalten wird. Und da heißt es sparen – am Besten bei Personalkosten. Würden wir weniger Spitäler haben und mehr Patienten ambulant behandeln, könnte man menschlichere Bedingungen schaffen – aber das ist undenkbar.

Wer im Spital liegt, soll nicht fragen „Frau Doktor, Sie sind immer noch da?“ – diese Frage ist zynisch! Außer vielleicht, man will von jemandem behandelt werden, der „betrunken“ ist.

Und nur um gleich zu reagieren, früher war es anders. Die Zahl der Patienten war deutlich geringer und, was wesentlicher ist, die Frauen blieben brav am Herd statt Ärzte zu sein, und die starken Ehemänner hielten, eine Perspektive vor Augen, tapfer durch. Tja, irgendwie ist so ein Bild genau so anachronistisch wie unser Spitalswesen.

Dieser Artikel wurde im Februar 2010 in ähnlicher Form in der Wiener Zeitung veröffentlicht.

Wie viel verdienen Ärzte wirklich?

Dass Ärzte gut verdienen ist ein Gerücht. Die meisten verdienen mittelmäßig und wenn man ihren Stundenlohn errechnen würde, wenig.

„Was wird ein Arzt verdienen? – na so sechs bis sieben Tausend!“ „Brutto?“ „Nana, schon netto!“ Wenn man so hineinhört in die Stammtischrunden, dann kann man erahnen, was Ärzte verdienen – oder auch nicht, denn die Zahlen sprechen etwas anderes.

Beginnen wir bei den niedergelassenen Ärzten. Laut den offiziellen Angaben kann man davon ausgehen, dass Allgemeinmediziner, von denen es etwa 5500 gibt, rund 3.500 Euro im Monat netto verdienen (auf 14 Mal im Jahr gerechnet). Wie lange sie dafür arbeiten müssen, kann man nicht sagen. Wer sich umhört, wird erfahren, dass das unter 50 Wochenstunden wohl kaum möglich ist.

Den etwa 5000 Fachärzten geht es da schon besser. Ihr Einkommen liegt bei 5.500 Euro. Ein Einkommen, das man aber erst nach einer jahrzehntelangen Ausbildung erreicht. Sie sind die „Bestverdiener“ im niedergelassenen Bereich und der „volksgemeinten“ Höhe am nächsten.

Kommen wir zu den Spitalsärzten. An der untersten Stufe stehen 6000 Turnusärzte. Meist wird behauptet, sie werden ja noch ausgebildet und daher schlecht bezahlt. Ich meine, die Turnuszeit ist eine Fortbildung und keine Ausbildung; die endet nämlich mit der Universität. Keiner käme auf die Idee zu sagen, Gesellen dürften nicht viel verdienen, weil sie erst als Meister fertig ausgebildet sind. Wie auch immer, Turnusärzte kommen – inklusive aller Zulagen, Klassegelder und Bezahlungen für Wochenend- und Nachtdienste – auf 2.000 Euro netto. Dafür arbeiten sie etwa 70 Stunden in der Woche. Also fast doppelt so lange wie ein „normaler“ Mensch.

Ihre „fertig ausgebildeten“ 12000 Kollegen, die Oberärzte, sind besser dran. Zwar ändert sich die Arbeitszeit kaum, aber ihr Gehalt. Mit etwa 3000 Euro inklusive allem, also auch den Klassegeldern, denen man ja mystische Höhen zuspricht, sind sie aber weit weg von den 6.000 Euro, die ihnen das Volk zudenkt.

Mit fast 9.000 Euro netto verdienen eigentlich nur Primarärzte richtig gut. Es gibt zwar nicht einmal 1000 von Ihnen, aber sie prägen das Bild des „reichen“ Arztes. Dass diese Primarärzte für 9 Milliarden Euro verantwortlich sind, sollte man nicht vergessen, wenn man über ihre Gehälter spricht. Nur wenn sie gut bezahlt werden, kann man erwarten, dass sie gute Arbeit leisten. Skurril ist daher die Tatsache, dass ihr Einkommen nicht aus ihrem eigentlichen Job kommt. Die Hälfte bis zwei Drittel des Einkommens bestehen aus Klassegeldern. Also eigentlich Geldern, die mit Ihrer Leitungsaufgabe nichts zu tun haben; ein eigenartiges „Honorierungssystem“.

In Summe werden in den Statistiken etwa 32000 Ärzte erfasst und haben ein Nettoeinkommen von 3.300 Euro pro Monat. Da es aber offiziell 38000 Ärzte gibt, fehlt uns eine Gruppe. Denn, rund 6000 Ärzte werden zwar in den Ärztelisten geführt, aber in keiner Einkommensstatistik erfasst. Diese Ärzte leben von Vertretungsjobs, Notfallarzttätigkeiten oder Ähnlichem. Was sie dort verdienen reicht wohl höchstens als Nebenverdienst.

Aber wie ist so eine Fehleinschätzung in der Bevölkerung zu erklären. Mit einem Vollzeitjob verdient man rund 1.400 Euro netto. Nicht eingerechnet ist der „Pfusch“. Nimmt man an, dass etwa ein Viertel der arbeitenden Bevölkerung sein Einkommen verbessert, dann landet man bei einem Nettoeinkommen von 2.900 Euro. Ein Arzt, so würde ich das interpretieren, dürfte der Volksmeinung nach ruhig doppelt so viel verdienen, also 6.000 Euro. Alleine, es entspricht nicht der Realität.

Dieser Artikel wurde im Oktober 2008 in ähnlicher Form in der Wiener Zeitung veröffentlicht.